204 Von den wirklichen Bewegungen der Himmelskörper.
Man sieht auch aus dieser Tabelle, daß das Osterfest nicht vor den 22. März
(wenn die bestimmende Zahl 0 ist) und nicht nach dem 25. April fallen kann (wenn
die bestimmende Zahl 28 ist).
Setzt man in der oben angegebenen Tabelle die Rechnung fort, so erhält man
für das erste Jahr des neuen Cirkels die Zahl 16, wonach also der Ostervollmond
auf den 6., nicht aber, wie im ersten Jahre des vorigen Cirkels, auf den 5. April
fallen müßte. Da dies dem Metonschen Monclencirkel widerspricht, so zieht man
nach Beendigung eines Cirkels statt 11 die Zahl 12 ab, oder zählt statt 19 nur 18
zur letzten bestimmenden Zahl hinzu. Man nennt dies den Sprung der Zeiten.
Wird in dieser Weise der Metonsche Cirkel viermal wiederholt, so daß man einen
ganzen Kalippischen Cirkel erhält, so weicht der cyklisch bestimmte Vollmond von
dem astronomisch berechneten gewöhnlich nur um 1 Tag, höchstens aber um 2 Tage
ab, was einmal in dem Sprung der Zeiten, ferner in der einstweiligen Nichtbeachtung
der Schalttage, und endlich in der ungleichen Länge der einander folgenden Meton-
schen Mondencirkel seine Ursache hat, indem ein mit dem 2. oder 3. Jahr nach einem
Schaltjahr oder mit dem Schaltjahr selbst beginnender Cirkel = 6940 Tg., ein mit'
dem 1. Jahr nach dem Schaltjahr anfangender aber nur = 6939 Tagen ist.
Daß die oben gegebene Tabelle von Zeit zu Zeit der Berichtigung durch diè
Mond- und Sonnengleichung bedarf, ist schon oben gesagt worden. So war die in
der oben angegebenen Tabelle für das erste Jahr des Mondencirkels geltende Zahl 15,
welche vor der Gregorianischen Kalender Verbesserung Giltigkeit hatte; diese Zahl
mußte, wie wir gesehen haben, um 7 vermehrt, also in 22 verwandelt werden, und
diese Zahl blieb von 1583 ab bis 1699 bestehen, weil im Jahre 1600 kein Schalttag
unterdrückt zu werden brauchte, und deshalb keine Sonnengleichung eingetreten war;
auch keine Mondgleichung war anzubringen, da 1600 nicht durch 300 theilbar ist.
Im Jahre 1700 aber trat die Sonnengleichung ein, und 22 mußte in 23 verwandelt
werden. Im Jahre 1800 traten die Mond- und die Sonnengleichung zusammen ein:
da sie sich aber gegenseitig aufhoben, so bleibt für das ganze 19. Jahrhundert 23
bestehen. Im Jahre 1900 wird die Sonnengleichung allein eintreten, undaus 23 muß
24 werden u. s. w. Aber außer diesen Aenderungen der Regel kommen noch einige
andere bemerkenswerthe Abweichungen vor.
Sollte nämlich in einem Jahre, in welchem weder die Mond- noch die Sonnen
gleichung eintritt, die bestimmende Zahl = 29 werden, so verwandelt man 29 in 28,
berechnet aber die Zahl für das folgende Jahr so, als ob es 29 gewesen wäre.
Sollten sich ferner innerhalb eines Cyklus von 19 Jahren die Zahlen 28 und 29
zeigen, so wird 28 in 27, 29 in 28 verwandelt. Ist endlich in einem ersten Jahre
des Cyklus die bestimmende Zahl durch die Sonnengleichung auf 29 gewachsen, so
wird diese Zahl bei einer neuen, nicht durch die Mondgleichung aufgehobenen Sonnen
gleichung anstatt in 30 in 0 verwandelt; dieses 0 aber wird in einem solchen Jahre
bei einer neuen, nicht durch die Sonnengleichung aufgehobenen Mondgleichung in 29
verwandelt.
Auf diese Weise soll verhindert werden, daß Ostern zu andern Zeiten als zwischen
den 22. März und den 25. April fälle; doch ist zu bemerken, daß die beiden letzten
Ausnahmen von der Regel nur selten zur Anwendung kommen.
Es wäre nun aber ziemlich weitläufig, wenn man, um das Osterfest für ein be
stimmtes Jahr zu berechnen, die oben angegebene Tabelle bis zu diesem Jahre fort
setzen müßte; das folgende abgekürzte Verfahren führt leichter zum Ziel. Man be