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jenes müsse sich durch dieses bethätigen, das Gesetz muss
bestimmen, das Gericht ausführen, bei jenem beruht die
ganze Theorie, bei diesem die ganze Praxis. *)
VII. Herkules wird zur Erde gesandt, um sie
wieder von Ungeheuern zu befreien.
Nach so vielen Reden und Abschweifungen bei Ge
legenheit des letzten Platzes verwies jetzt Momus den
Zeus auf Herkules und sprach: „Nun, was sollen wir mit
diesem Deinen Bastard machen?“ — „Habt Ihr’s gehört,
o Götter,“ antwortete Zeus, „weswegen mein lieber Herkules
mit den anderen von hier fort soll? — Aber ich verlange
wenigstens, dass sein Abzug nicht ganz demjenigen all
der anderen gleich sei, da ja doch auch das Motiv, die
Art und Begründung seiner Aufnahme hier von derjenigen
der übrigen grundverschieden gewesen ist; hat er sich doch
den Himmel allein und in besonderem Masse durch die
Tugenden und Verdienste seiner heroischen Thaten verdient
und sich, obwohl er nur ein unehelicher Sprössling ist,
doch würdig erwiesen, für einen legitimen Sohn des Zeus
geachtet zu werden. Ihr seht deutlich, dass lediglich der
Vorwurf, dass er ein Emporkömmling und kein Gott von
Geburt sei, herbeigezogen wird, um ihm den Himmel
abzusprechen; und das ist doch meine, nicht seine Schuld;
diese Schande kann nur mich selber, nicht ihn treffen.
Ich hoffe daher, dass Euch das Gewissen schlägt und Ihr
einseht, wenn überall eine Ausnahme von der streng all
gemeinen Regel unseres Entschlusses zulässig wäre, würde
solche nur zu Gunsten unseres Herkules gemacht werden
dürfen. Wenn wir ihn also von hier fort und zur Erde
zurücksenden müssen, so lasst uns wenigstens bestimmen,
dass ihm dabei eine nicht geringere Ehre und Würde
ff Leider ist diese von Bruno postulierte unmittelbare Nachbarschaft
von Theorie und Praxis im Recht, die besser noch eine völlige Identität
wäre, fast immer ein blosses Postulat geblieben, das einigermassen nur
zur Blütezeit des römischen Rechts erfüllt war, durch die übrige Rechts
geschichte zieht sich ein klaffender Riss zwischen Theorie und Praxis, und
zumal die Gegenwart laboriert an einer unwissenschaftlichen Praxis und
der Praxis entfremdeten Schulwissenschaft in Sachen des Rechts.