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ist. Damit werden dann nach Art. 6, (9) e, v, v', v", daraus
nach (10) und (11) iR, M\ M" und mittels a = p : 1 — e 2
aus M" — M' und M' — M die Zwischenzeiten # 0 , & 0 " be
rechnet; stimmen diese mit den gegebenen (wahren, von der
Aberration befreiten) -0-, 9" überein, so ist die erste Hypo
these die definitive. Sind die Unterschiede x = — -9,
r" = V—nicht verschwindend klein, so wird mit den
Zwischenzeiten d- — t, ■9-" — t” die Rechnung (Bestimmung
der Größen (/, q ', q" u. s. w.) wiederholt. Diese Wieder
holung liefert die Gibbssche zweite Hypothese; stimmen
die neuen berechneten Werte der Zwischenzeiten mit den
gegebenen überein, so ist die Rechnung beendet. Für das
Ceres-Beispiel genügt bereits die zweite Hypothese.
4. Bestimmt man die Gaußschen Größen P und Q aus
den Gibbsschen, so erhält man
Setzt man r = r' = r" und vernachlässigt die Glieder
vierter Ordnung, so erhält man für P den Wert mit dem
ersten Korrektionsgliede, für Q den Näherungswert
Berücksichtigt man die Glieder vierter Ordnung, wobei
gesetzt wird, so erhält man die verbesserten Werte von P
und Q von Note 9), 3.
Q =