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und rechten Zulage, und daß er solches haben,
nutzen, brauchen und behalten möge, bi'6 wir
Deswegen etwas anders anordnen. Doch also,
Daß er soll verpflichtet seyn, sich bey bemeldtem
Tycho Brahe in studiis Mathematicis gebrau
chen zu lassen, bis er von demselben mit Willen
kann erlassen und verabschiediget werden. Und
wenn er sich nicht langer bey vorhin benennten
Tycho Brahe gebrauchen laßt, oder sonst in
studiis gehindert wird, so soll er bey oben be-
meldter Rothschilds Domkirche residiren und
wohnen, und solche Arbeit und Dienste m und
außer der Kirche, wie andere residirende Cano>
nici daselbst thun, verrichten, und der geistlichen
Ordinanz, welche wegen der Religion ergangen,
und den Statuten des Kapitels untergeben seyn.
Er soll auch den Hof und Residenz, welchen er
zu dieser Prabende bekömmt, bauen und ver
bessern, und denselben in gutem Zustande und
aufrecht halten- Die Bauern so auf dem Gute
wohnen, soll er, nach dem Gesetze, Gebühr und
Gerechtigkeit behandeln, und keinem derselben
Unrechtzufügen, oder mit einiger neuen Ver
bindung oder andern ungewöhnlichen Auflage
beschweren. Er soll auch keinen Wald, so er
dazu erhält, zur Ungebühr aushauen oder aus
hauen lassen. Dahero verbiethen wir unsern
Vögten, Bedienten, und allen andern, vor-
benennten Peter Jacobsen, an der Annehmung
der vorhin beschriebenen Präbende, bey der
Rochschflder Domkirche, Deren Einkünfte und
G 2 rech-