Full text: Nachrichten, welche das Leben des berühmten Dänischen Sternsehers Tycho von Brahes betreffen (Zweyter Theil)

102 
geldern, mit mehrerem so du davon hast bekom 
men können, empfangen lassen. Wie du denn 
auch den Bauern verbothen bast, die Miethe 
der Höfe, welche sie am letzten S. Dionysii Ta 
ge härte haben sollen, an sie zu geben, so, daß 
sie dieselbe nicht an sie haben absolgen dürfen. 
Da man Uns nun durch einen Königsbrief be 
wiesen hat, Der sich im Nothschilder Kapitel be 
findet, daß das Gnadenjahr mit vorbemeldter 
heil, drey Königs Kapelle, und dem dazu liegen, 
den Gme gehalten werden muß, so, wie es auch 
mit andern Gütern des Kapitels, sowohl an 
die Erben des Verstorbenen, als auch an die 
Kopenhagner Universität, wenn einer, so damit 
Lelehnr ist, abgehr, geschieht: So bitten wir 
dich und wollen, daß danach diesen Umständen, 
sie das Annum gratiae wollest genüßen, und ihr 
die Einkünfte von erwähntem Gute, so ihr Hans- 
Herr hatte, und so weit es ihr zukömmt, wollest 
absolgen lassen. Desgleichen Die Miethe der 
Höfe, so ihr von wegen ihres Hausherrn gehö 
ret, und ihr vorhero zugefallen ist, sowohl als 
auch der Universität, was sie haben muß und 
ihr gebührt: Dabero wollest du die Bauern 
anhalten, daß sie die Abgiften von ihren Lan 
dern, und die Einkünfte, welche noch zurückste 
hen, an diejenigen andern Orten, so ihnen an 
gewiesen werden, bezahlen und hinführen. In 
dem es bey den Kapitelsgütern gewöhnlich und 
billig ist, wenn jemand stirbt und abgeht. Da- 
hero wollest du dasjenige, was du davon be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.