Full text: Nachrichten, welche das Leben des berühmten Dänischen Sternsehers Tycho von Brahes betreffen (Zweyter Theil)

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rathen» haben wollen, soll es in vorbemeldten 
Tycho Brahes Zeit, und so lange er Hueen in 
Besitz hat, also gehalten werden. Nämlich ein 
jeder Mann auf diesem Lande, so feine Schwei 
ne in fremde und nicht in TychoBrahes eigene 
Wäldrr treibt, soll gleichwohl dem Tycho Bra 
he eims der besten Schweine geben » wenn sie 
wieder zu Hause kommen aus dem Walde, so 
wie cöanderwärts gebräuchlich ist. Wenn sie 
aber ilre Schweine in Tycho Brahes eigene 
"Wälder in Schonen treiben, so sollen sie ihm 
eben si viel, als wie anderwärts in Schonen ge 
schieht» für die Mästung bezahlen. 
Und da sich die Bauern auf Hueen haben nach 
lässig finden lassen, und ihre Schuldigkeit und Ab 
giften von den Ländereyen nicht in gehöriger Zeit 
abgetragen haben ; so sollen sie künftig verpflichtet 
seyn, jährlich ihre Abgaben von ihren Ländereyen, 
nach lem Jnnhalte des Recesses zu bezahlen und 
auszugeben: Als die (sogenannte) Butterland 
taxe mitten im Sommer, am Tage S. Johan 
nis; die Korn« und Geldlandtaxe aber, am Ta 
ge S-Marrini. Bey Erlegung der Strafe, wel 
che der Receß in solchem Falle meldet. 
Da gleichfalls unsere vorbemeldte unterlhani- 
ge Bauern ans Hueen, bis dato ihre Höfe für 
freye Hofe gehalten haben, es sich aber befin 
det, daß, da sie von erwähntem Tycho Bra 
he, vor die oben genennren guten Männer (b) 
citl- 
(b) Nämlich Arils Ugerup Und Axel Gxlvensiierne.
	        
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