Mächten
5 in
mun
^chsZ^
; n- meiste
' Äöt, so
tape
Oes eigene
!liük1 fit iflll
cdpng^
nhabeinich
MliliLÄ'
itfMigaßtit
peGchm
\ikwp t
bej#nunt)
BiiMlmd»
eS.Z^l"
brr, am?a*
ßtMfcfli
et.
tetmtertMi»
POßr
b aber i#
hcboLr«-
i inner (b)
^ylöenfiierrti»
$ 2}£ U5
cttiret worden, daß sie ganz keine Briefe, Pri
vilegien oder Freyheit haben, wodurch sie diese
bemeldte Hose für freye Bauerhöfe halten könn
ten, auch diese ihre Höfe, nach dem Receffe,
mit solcher Freyheit nicht in Ruhe besessen haben:
So sollen bemeldte Bauern auf Hueen, dieses
Umstandes wegen, ihre Höft mcht mehr als
freye Bauerhöfe genüßen, sondern künftig,
wenn einer davon stirbt oder abgebt, so sollen
diese Höfe, so wie andere Höfe der Krone an- ^
genommen und gemiethet, auch nicht mehr für
freye Bauerhöfe gehalten werden. Doch soll
ihre Schatzung und Landtaxe nicht erhöhet oder
umgesetzet werden, sondern es soll verblei- en,
wie sie bis dato und von alten Zeiten her bezah
let haben, und überdem oder mit mehreren! mcht
zu beschweren seyn: es Ware denn, daß wir sel
ber ein anders verordnen und begehren, ausge
nommen die Geldschatzung; denn dieselbe sollen
sie, eben so wie es anderwärts hier im Reiche,
da dieMünze verändert worden, bewilliget wor,
den ist.
Angleichen, da vorhin erwähntes Hueen mit
Wasser umgeben ist, und zu diesem Lande keine
Einfuhr ist, auch bemeldter Tycho Brahe un-
terthänigst begehrt, daß unsere Bauern dieses
Landes, dasjenige so sie weglassen und ausfüh
ren können, erstlich ihm anbiethen möchten, und
daß er der Nächste seyn möchte, ihnen den Werth
(ihrer Waaren) also zu bezahlen, wie sie etwan
an der Nächstliegenden Kaufstadt davor erhalten ,
H a könn-