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Zolle in unserer Kaufstadt Helsingöbr, vier
-Hundert Thälerbekommen möge: welches Geld
ihm denn jährlich zwischen Ostern und Pfing
sten gegeben, und damit vergnüget werden soll.
Und soll sein Tag da anlangen und bis zu der
Zeit und dem Termine bestehen, da ihm das be«
meldte unser Lehn, letzthin in diesem Jahre ab
genommen worden, und eben vieler Jahrstag
soll sich in dem zukünftigen Jahre 1587. endigen,
und so fernerhin von Jahr e zu Jahre, so lange
wir ihm diese Gelder gnädigst bewilligen werden.
Wir bitten und befehlen dahero unsern Zöllnern
und Zollschreibern, in oben bemeldeter unserer
Kaufstadt Helsingöhr, denen so es nun sind
oder inskünftige eS seyn werden, daß sie sich
darnach richten, nachdem jährlich zu oben bemel
deter Zeit, den erwähnten Tycho Brahe, mit
der vorgeschriebenen Summe Geldes, von un
sertwegen aus dem Zolle richtig zu vergnügen,
und solches keinesweges zu unterlassen. Attum
Antwortschov den r i Sept. 2lnno »586.
Im folgenden Jahre i e87. den4Jun. bekam
er von Sr. königlichen Majestät einen Erneue-
rungsbrief auf die 420 Thaler aus demOeresun-
dischen Zolle, welche er nachdem allezeit am Tage
Philippi und Iacobi heben sollte; er lautet also:
Wir, Friederrch der anderere, thun je
dermann zu wissen, baß, da wir zuvor gnädigst
bewilliget, und dem Uns lieben Tycho Brahe
zu