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meyneten, daß es am besten sey, daß man mit
dem Tycho v. Brahe mündlich davon spräche.
Das bemeldte Begehren des D. Gell» an das
Eonsistorium, lamet aus dem Original also:
Da der ehrliche und Wohlgebohrne Herr
Tycho Brahe, aufKnudstrup, eine solche Un
gunst und Zorn auf mich geworfen, daß er an-
itzo einiger Irrungen wegen, welche zwischen
Jhro Wohlgeb. und mir geherrscht, sich vorge-
nonnnen har, mich gerichtlich zu verfolgen: Ich
aber mich nicht unterstehe, mit Sr. Wohlgeb.
oder einigem seiner Freunde zu streiten oder vor
Gerichte zu gehen, mir auch nicht wissend ist,
daß ich jemals aus Muchwillen oder mit Vorsatz
etwas gesagt habe, so ihm oder den Seinigen
zum Schaden oderauf einige Art zum Verdruß
gereichen könne; sondern ich wünschte, wie Gott
weis, daß das so sich zwischen uns zugetragen
hat, und wessentwegen vergüte Mann, so zor
nig aus mich ist, nimmermehr geschehen wäre.
So ergeht mein sehr demüthiges und freundli
ches Ansuchen an den Magnisicum Dominum Re- *
Horem und an sie alle, meine günstige Herren
und Freunde, daß sie in Ansehuna meines Zu
standes, wegen niemer geringen Bitte und we
gen meines seligen Vaters, welcher Dero Col-
lega, und wie ich anitzo meyne, guter Freund
gewesen ist, daß sie eine schriftliche Znterceßion
bey dem Wohlgeb. Tycho Brahe geben, und
zwey aus ihrem Collego delegiren wollen,' wel
che diesen Dero Brief (oder Interceßion) prä-
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