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erreichen wollte, war eine doppelte. Erstens sollte die Früh»
lingsnachtgleiche, nach welcher sich die beweglichen Feste der Chri
sten richten, und welche zu Gregors XIII. Zeit auf den ii.
März fiel, wieder auf den 2i. März zurückgeführt werden,
auf welchen letzteren Tag sie nämlich zur Zeit des Nicäischen
Conciliums im Jahre 325 gefallen war. ZweytenS sollte diese
Nachtgleiche auch für alle Folgezeiten auf denselben 2i. März
erhalten werden.
Um der ersten Forderung zu genügen, nahm man aus
dem Jahre i 582 zehn Tage weg, indem man nach dem vier
ten October dieses Jahres, der ein Donnerstag war, unmittel
bar den fünfzehnten October zählre, der in der alten Rech
nung ein Montag war, und in der neuen ein Freytag wurde.
Diese zehn Tage waren nämlich der Fehler des Julianischen
Kalenders seit dem Nicäischen Concilium, von welchem bis
zu dem Jahre i 582 volle 1267 Jahre verflossen waren. Da
nach dem Vorhergehenden das Julianische Jahr um 0.007745
Tagen zu groß ist, so hatte man seit dem Nicäischen Conci
lium in dem Julianischen Kalender um (0.007745) (1257)
= 10 Tage zu viel eingeschaltet, die daher wieder wegge
nommen werden mußten.
Um aber auch der zweyten Forderung zu entsprechen,
wurde festgesetzt, daß, so wie früher, jedes durch 4 ohne Rest
theilbare Jahr ein Schaltjahr von 366 Tagen seyn soll, aber
mit Ausnahme derjenigen Säcularjahre (so werden diejenigen
genannt, deren zwey letzte Ziffer Nullen sind), welche nicht
durch 400 ohne Rest getheilt werden können, und welche letz
teren, so wie alle übrigen mcht genannten, bloß gemeine Jahre
von 365 Tagen bleiben sollten. So sind die Jahre 1700,
1800, 1900, 2100 rc. in dem neuen Kalender gemeine, und
die Jahre 1600, 2000, 2400, 2800 rc. Schaltjahre, und
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