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rohr, welches man mit Wasser absperrt, ableitet, um das Gas
zu nöthigen, durch das Wasser zu streichen, ehe es in die atmo
sphärische Luft austritt. In dem vorgeschlagenen Wasser findet
sich nach beendigter Gährung etwas Alkohol, und zwar um so
mehr davon, je höher die Temperatur der gälirenden Flüssigkeit
war. Um diesen Verlust an Alkohol zu vermindern, ist es gut,
die Temperatur der in die geistige Gährung. zu versetzenden
Flüssigkeit nicht zu hoch zu machen, sie vielmehr möglichst zu
erniedrigen; denn die Temperatur grösserer Massen gährender
Flüssigkeiten steigt während des Gälirungsverlaufes ohnedies
noch um ein Bedeutendes, oft um 10—15 Grade nach der Cen-
tesimal-Scala, welche von selbst erfolgende Temperaturs-Erhö
hung der Verdunstung von Alkohol in Gemeinschaft mit der ent
weichenden Kohlensäure sehr günstig ist. Dies begründet einen
wesentlichen Vorzug der Untergährung bei niederer Temperatur
(4—6° R.) vor der Obergährung bei höherer Temperatur (10—
20° R.). Im ersten Falle wird der durch den Gährprocess ge
bildete Alkohol vollkommener in der Flüssigkeit erhalten.
Einen analogen Einfluss nimmt hierauf die atmosphärische
Luft, wenn die gährenden Flüssigkeiten in offenen Gefässen mit
ihr in unmittelbarer Berührung sind. Aber die atmosphärische
Luft nimmt hierauf noch einen andern Einfluss; sie wirkt näm
lich vermöge ihres Oxygengehaltes oxydirend auf den in der
Flüssigkeit gebildeten und enthaltenen Alkohol und verwandelt
ihn in Essigsäure. Dies geschieht um so energischer, je höher
die Temperatur der gährenden Flüssigkeit ist. Diesem Umstande
ist die Erscheinung zuzuschreiben, dass man in den Gährkam-
mern grosser Branntweinbrennereien oft einen geistigen, manch
mal aber auch einen sauren Geruch bemerkt. Das Letztere ist
immer schon als ein übles Zeichen in Bezug auf die herrschende
Manipulation zu betrachten.
Hiernach könnte es scheinen, dass es vortheilhafter sei,
die Gährungen in verschlossenen Gelassen vorzunehmen; allein
es hat sich dabei im Allgemeinen in Berücksichtigung der mehreren
Umständlichheit des Verfahrens kein wesentlicher Vortheil bei
sonst zweckmässigem Vorgänge herausgestellt.
Bei der Gährung des W T einmostes indessen hat man unter
Umständen einen wesentlichen Vortheil in Bezug auf Qualität
und Haltbarkeit des erzeugten Weines bei dessen Gährung in