Von der geistigen Gährung im Allgemeinen.
Geistige Gährnng nennen wir diejenige eigentümliche Zer
setzung des in wässeriger Lösung befindlichen Zuckers, deren
unmittelbares Product eine alkoholhaltige Flüssigkeit ist. Den
Act derselben bezeichnet die Bildung von Alkohol, die Entwi
ckelung von kohlensaurem Gase, die Erzeugung eines eigentüm
lichen Körpers, den man Hefe oder Ferment nennt, und beson
dere äussere Erscheinungen, dann physikalische Veränderungen
an den Flüssigkeiten, welche dabei Statt finden.
Nur der Krümelzucker und der Fruchtzucker sind der gei
stigen Gährung direct fähig; der gemeine Zucker wird durch
die zur Erregung der Gährung zugesetzte Hefe erst in Frucht
zucker umgewandelt und dadurch gährbar. Mittelbar sind auch
solche Stoffe der geistigen Gährung fähig, welche sich in Krü
mel-Zucker umwandeln lassen, wie Stärkmehl, Pfipnzenfaserstofl,
Stärkmehlgummi, Milchzucker, und dann muss entweder ihre
Umwandlung in Zucker der geistigen Gährung vorangehen oder
wenigstens während derselben mit ihr gleichen Schritt halten.
Von den bekannten Zuckerarten ist der gemeine kristalli-
sirbare Zucker, wie er im Safte des Zuckerrohrs und der Ahorn-
bäume vorkommt, der reinste und süsseste; ebenso süss, aber
minder rein, kommt er in dem Safte der Runkelrüben vor. Die
ser sowie der Krümel- und Frucht-Zucker sind in dem Zu
stande, wie sie in den Pflanzen- und Fruchtsäften enthalten
sind, oder wie sie im Grossen künstlich erzeugt werden, mit
gewissen gar nicht oder nicht direct gährungsfähigen Substanzen
mehr oder weniger vermischt, wie der Trauben- und Obstzucker
im Safte der Weintrauben und Obstarten mit Schleim, Eiweiss
stoffen, Säuren und Salzen, der gemeine Stärkmehlzucker und der
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