Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (1. Band)

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Malzstärkmehlzucker in den Bierwürzen mit Gummi, Eiweiss 
stoffen, Salzen u. s. w. 
Der reine Zucker, so wie die genannten zuckerhaltigen Flüs 
sigkeiten zeigen bei der geistigen Gährung ein etwas verschie 
denes, abweichendes Verhalten, so wie auch die durch dieselbe 
gewonnenen Flüssigkeiten und der daraus durch Destillation er 
haltene Branntwein eine verschiedene Beschaffenheit haben und 
verschiedene Eigenschaften besitzen, die von ! der der Gährung 
unterworfenen zuckerhaltigen Flüssigkeit, je nach ihrer Eigen- 
thümlichkeit bedingt sind. 
Es wird daher nothwendig, zuerst die allgemeinen Verhält 
nisse bei der Gährung des reinen Zuckers zu besprechen, dann 
aber im praktischen Theile von der Gährung einer jeden der 
genannten zuckerhaltigen Flüssigkeiten einzeln zu handeln, weil 
jede derselben etwas Eigenthümliches darbietet, tlieils in Bezie 
hung auf den Verlauf des Gährprocesses auf die dabei stattfin 
denden Erscheinungen, theils in Bezug auf die Beschaffenheit 
der dadurch erzeugten Producte. 
Gährung cles reinen Zuckers. 
Bedingungen derselben. 
Die Zersetzung des Zuckers durch den Process der gei 
stigen Gährung erfolgt nur bei Erfüllung gewisser Bedingungen, 
welche auf den Eintritt, Verlauf und Erfolg derselben einen sehr 
wesentlichen Einfluss nehmen. 
Diese Bedingungen sind in Besonderm folgende: 
1) Die Auflösung des Zuckers in einer gewissen Menge 
Wasser. — Trockener, starrer Zucker gährt nicht. Auch eine 
zu concentrirte Zuckerlösung gährt nicht; in mässig concentrir- 
tem Zustande vergährt sie nur unvollkommen und bleibt daher 
nach der Gährung noch süss, d. h. sie enthält noch unzersetz- 
ten Zucker. Zuckerlösungen bis 20 pCt. Zuckergehalt sind im 
Stande noch vollständig zu vergähren. Eine Zuckerlösung von 
30 pCt. Zuckergehalt vergährt jedoch schon unvollkommen ; daher 
muss, wenn eine gänzliche Zersetzung des Zuckers durch die 
Gährung beabsichtigt wird, der Zucker im Wasser hierzu im 
schicklichen Verhältnisse aufgelöst werden, so dass man eine 
Lösung von zwischen 10 bis 20 pCt. Zuckergehalt erhält.
	        
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