XIII
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abgehandelt. Sie steht nun als eine abgerundete Doctrin da,
die einen wesentlich integrirenden Theil, eine Hilfswissenschaft
der Gähruugschemie ausmacht. Ihr Studium und ihre Auffassung
ist bei dem gegenwärtigen Standpuncte der Wissenschaft und
Praxis der Gährungsgewerbe dem Zymotechniker durchaus noth-
wendig. Nur durch sie kann er eine klare Einsicht in die von ihm
unternommenen Processe und erzielten Erfolge gewinnen.
Nachdem in Oesterreich in neuester Zeit sowohl der Besteue-
rungsmodus als auch der Besteuerungsmaassstab der Bierbrauerei
und Branntweinbrennerei theilweise geändert worden sind, wurde
darauf in dieser zweiten Auflage bei Abfassung der betreffenden
Absätze bereits Rücksicht genommen.
Die Anleitung zur Untersuchung der geistigen Getränke
und gegohrenen geistigen Flüssigkeiten wurde vervollständigt
und die Berechnungen der Resultate bei Bierprüfungen dadurch
besonders vereinfacht und erleichtert, dass zur Ersparung der
Vielen zu umständlichen Rechnung Tabellen entworfen und bei
gegeben wurden, mit deren Hilfe die gesuchten Resultate theils
unmittelbar, theils durch blosse Addition gefunden werden. Die
Bierprüfung hat gegenwärtig eine um so grössere Wichtigkeit
erlangt, weil das neue Bierbesteuerungsgeäetz vom 15. December
1852 ein Minimum der Qualität des Bieres in dem Extractge-
lialte der Würze festsetzt, woraus das Bier erzeugt sein soll,
und worauf es sich bei der Prüfung desselben zurückführen las
sen muss.
Die Rubriken, welche die finanzielle und staatswirthschaft-
liclie Seite dieser Gewerbe betreffen, habe ich auch in dieser
Auflage beibehalten. Ich halte es nämlich für Pflicht, dass der
Lehrer der zymoteclmischen Gewerbe, welcher bemüht ist, den
Betrieb derselben und die Beurtheilung der durch sie erzeugten
Producte aut Grundsätze zurückzuführen, auch das Publicum,
die Gewerbsbesitzer und die Staatsverwaltung aufkläre, und ihnen
den Weg, so wie die Mittel angebe, auf welchem und womit sie
ihre Zwecke zu erreichen vermögen. Durch die Einführung des