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nung, so findet man, dass sie mit den hier berechneten Alkohol-
factoren gut übereinstimmen.
Die sich herausstellenden Attenuationsverhältnisse bei der
Gährung gemeinen Zuckers, besonders aber die Menge des durch
die Destillationsprobe aus der gegohrenen Zuckerlösung gewon
nenen Alkohols in Vergleichung mit der zersetzten Zuckermenge
geben Anhaltspunkte, wonach man die Ansicht von der Zer
setzung des Zuckers in Alkohol und Kohlensäure controliren kann.
Bezeichnen wir für 100 Gewichtstheile der gegohrenen Flüs
sigkeit die Menge des zersetzten Zuckers in Gewichtstheilen
mit = Z, die daraus erzeugten, in der Flüssigkeit enthaltenen
Gewichtstheile Alkohol mit = A und die Gewichtstheile der
dabei gebildeten Kohlensäure mit = K, so ist der Erfahrung
zufolge
Z = A + K. (I.)
Hierbei ist A = 51.111 Z
und K = 48.889 Z.
Die Menge des gebildeten Alkohols verhält sich zur Menge
der entwickelten Kohlensäure
A : K = 51.111 : 48.889
A : K = 10000 : 9565
woraus: K = 0.9565 A.
Diesen Werth von K in die obige Gleichung substituirt, ist:
Z = A + 0.9565 A,
oder:
Z = 1.9565 A. (H.)
Damit haben wir einen Ausdruck für Z, d. h. für jene
Zuckermenge gefunden, aus welcher die Menge Alkohol = A,
die in 100 Gewichtstheilen der gegohrenen Flüssigkeit enthalten,
entstanden ist. Es lässt sich dafür noch eine zweite Gleichung
aufstellen.
100 Gewichtstheile gegohrener Zuckerlösung setzen zu ihrer
Erzeugung eine Gewichtsmenge ursprünglicher ungegohrener Zu
ckerlösung in denselben Gewichtstheilen ausgedrückt voraus:
= 100 -J- der bei der Gährung gebildeten und entwickel
ten Kohlensäure = K, wobei von der Bildung neuer Hefe abge
sehen wird.
Bezeichnen wir das absolute Gewicht dieser ungegohrenen
Zuckerlösung in denselben Gewichtstheilen mit = W, so ist: