Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (1. Band)

wieder von der ursprünglichen Saccharometer-Anzeige der zucker 
haltigen Flüssigkeit = p bedingt sind. Um diese Auswahl treffen 
zu können, muss vorerst zu einer näherungsweisen Bestimmung 
des Werthes für p geschritten werden, wozu man sich der 
selben Gleichung selbst bedient. 
Wenn man nämlich z. B. in der zweiten Gleichung für q 
einen passenden mittlern Werth aus der Tabelle IX annimmt, und 
daraus den Werth des Ausdruckes ( —1 berechnet, dann 
Vq — l J 
aber dazu die in der gegohrenen Flüssigkeit noch enthaltene 
unzersetzte Zuckermenge oder die Saccharometer-Anzeige der 
gekochten Flüssigkeit = n addirt, so erhält man näherungsweise 
den Zuckergehalt oder die Saccharometer-Anzeige der Flüssigkeit, 
welche sie vor ihrer Gährung zeigte. 
Diese beiläufige Bestimmung des Werthes von p, ausge 
drückt in einer Anzahl von Saccharometer-Procenten, dient blos 
dazu, in der darüber mitgetheilten Tabelle IX diesem Werthe 
von p entsprechend die richtige Zahl für den Attenuations-Quo 
tienten = q auswählen zu können, wobei man Decimalen in der 
Saccharometer-Anzeige = p unter 0.55 vernachlässigt, über 0.55 
aber für ein ganzes Procent mehr rechnet. Hat man so den 
Werth von q genau bestimmt, so sucht man aus derselben 
Gleichung: 
den wahren Werth von p. Ist dieser gefunden, so sucht man 
in derselben Tafel den dieser ursprünglichen Saccharometer-An 
zeige der zuckerhaltigen Flüssigkeit zukommenden Alkoholfactor 
für die wirkliche Attenuation = b, und bestimmt nun aus der 
dafür aufgestellten Gleichung: 
A = (p — n) b 
den Alkoholgehalt in 100 Gewichtstheilen der gegohrenen Flüs 
sigkeit. n ist der noch vorhandene Zuckergehalt in der gegoh 
renen oder die Saccharometer-Anzeige der gekochten Flüssigkeit, 
und was zur Ergänzung der Zahl 100 zur Summe von = A -f- n 
noch fehlt, ist der Wassergehalt in 100 Gewichtstheilen der ge 
gohrenen Flüssigkeit. Hiernach wurde aus den beiden ermittel 
ten Saccharometer-Anzeigen der gegohrenen entkohlensäuerten 
und der gekochten Flüssigkeit = m und n noch bestimmt:
	        
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