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1 U absoluter Alkohol sehr nahe 1 Maass des genannten Brannt
weins gibt.
Der Alkoholgehalt der gegohrenen Flüssigkeit lässt sich
auch aus der wirklichen Attenuation berechnen, nach der dafür
aufgestellten Gleichung:
A = (p — n) b.
Allein diese Bestimmungsart desselben setzt ebenfalls die
Kenntniss der ursprünglichen Saccharometer-Anzeige der zucker
haltigen Flüssigkeit, d. i. die des Werthes von p voraus; sie er
fordert zudem noch die Vornahme der Einkochung der gegoh
renen Flüssigkeit, um zur Kenntniss des Werthes von n zu ge
langen, und dann erhält man genau dasselbe Resultat, wie das
aus der scheinbaren Attenuation berechnete. Mit Aufwand von
mehr Mühe hat man demnach kein genaueres Resultat gewonnen,
und deshalb ist die erstere Bestimmungs-Methode des Alkohol
gehaltes der gegohrenen Flüssigkeit aus der scheinbaren Atte
nuation, in dem Falle wenn der Werth von p bekannt ist, die
einfachere und vorzuziehende.
b) Die Attenuations-Differenz. Von dieser muss
Gebrauch gemacht werden, bei der Bestimmung des Alkoholge
haltes in allen gegohrenen Flüssigkeiten, von welchen man die
ursprüngliche Saccharometer-Anzeige der zuckerhaltigen Flüssig
keit nicht kennt, und an welchen man mit Hilfe der Operation
des Einkochens nur die beiden Werthe von m und n ausgedrückt
in Saccharometer-Procenten zu ermitteln vermag. Die dafür auf
gestellte Gleichung ist:
A = (n — m) c.
Sei die Saccharometer-Anzeige einer gegohrenen Zuckerlö
sung m = 0.250 pCt.; die Saccharometer-Anzeige der gekochten
Flüssigkeit sei n = 3.978 pCt., so ist in diesem Falle:
A = (3.978 - 0.250) c
A = 3.728 X c.
Es handelt sich jetzt noch um die Substitution des Werthes
für den Alkoholfactor = c. Dieser kann aber aus Tabelle IX
nur dann richtig entnommen werden, wenn man den Werth von
p kennt, weil jener fiir c von diesem bedingt ist.
Den Werth von p bedarf man hiezu aber vorerst nur
näherungsweise zu kennen, und man findet ihn nach der