keit an fixen Bestandteilen erfährt man aber, durch Auflösen
von Kochsalz in der gekochten gegohrenen Flüssigkeit, bei deren
Bereitung man genau so verfährt, wie in der Attenuationslehre,
bei der saccharometrischen Probe angegeben worden.
In 1000 Gran dieser gekochten Flüssigkeit werden 360 Gran
Kochsalz gebracht. Davon blieben nach Anzeige des Hallymeters
25 Gran ungelöst; es wurden sonach aufgelöst 360 —■ 25 = 335
Gran, und die gekochte Flüssigkeit enthielt Wasser:
335 X 2.7778 = 930.5 Gran.
An fixen Bestandteilen (Zucker, Extract) war demnach
darin enthalten:
1000 — 930.5 = 69.5 Gran
und nun ergibt sich nach Abzug dieses vom Gesammtgehalt der
Gehalt der gegohrenen Flüssigkeit an Weingeist:
= 208.4 — 69.5 = 138.9 Gran.
Schafhäutl hat (1848) in Dinglers polytechnischem Jour
nal Bd. 109. S. 54 eine corrigirte Tabelle geliefert, worin der diesem
Weingeist entsprechende Alkoholgehalt angegeben ist. Im vorlie
genden Falle beträgt er 74,75 in 1000 Gran geistiger Flüssig
keit oder 7.475 Procent.
Zur Ausführung der hallymetrischen Probe gehört ein ein-
gener Apparat, aus feiner Wage mit Stativ, Tausend-Grange
wichtseinsatz, Hallymeter mit Stativ, Glaskölbchen, Weingeist
lampe und mehreren! anderen Zubehör bestehend, dann an Mate
rialien vornehmlich das zubereitete durchgesiebte, chemisch reine
vollkommen trockene Kochsalz u. m. A.
Eine genauere Einsicht in das zu befolgende Verfahren und
die vollständigere Kenntniss des ganzen erforderlichen Apparats
muss in den bezüglichen Abhandlungen gesucht werden.
Nachdem zur Ausführung dieser Probe das Einkochen der
gegohrenen Flüssigkeit nothwendig ist, und die saccharometrische
Probe dieselbe Operation erfordert, halte ich nach meiner Erfah
rung und Ueberzeugung dafür, dass dann eben so leicht die
saccharometrische Bestimmung des Alkoholgehaltes eintreten
kann, und dass diese ein richtigeres Resultat gibt.
4. Die optische Probe.
Die optische Probe wurde von Prof. Stein heil ursprüng
lich angewendet, um zu erkennen, ob ein Bier in Vergleichung
Balling's Gährungsckemie. I.