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mit einem Normalbier mehr Wasser enthalte als dieses. Sie
gründet sich auf die lichtbrechende Eigenschaft der Biere, welche
bei an Alkohol- und Extract reicheren Bieren grösser ist, so
dass man durch Vergleichung der Lichtbrechung des gewässer
ten Biers mit jener des ursprünglichen nicht gewässerten die
Menge des dem erstem beigemischten Wassers bestimmen kann.
Später hat Steinheil seine optische Bierprobe auch auf
die Bestimmung des Alkoholgehaltes in gegohrenen Flüssigkei
ten ausgedehnt und dazu die specifische Schwere derselben er
mittelt mit einem Saccharometer als zweite zu beobachtende phy
sikalische Eigenschaft in Rechnung gebracht. (Siehe dessen Ab
handlungen im Wiener „Allgemeinen polytechnischen Journal,“
1843, S. 129 und 137, und an anderen Orten.)
Allein so lange die Resultate der optischen Probe durch
die der Destillation nicht controlirt und bestätigt waren, konnte
man ihnen keine vollkommene Glaubwürdigkeit zusprechen, so
wie ich Zweifel gegen ihre Richtigkeit in der „Encyklopädischen
Zeitschrift des Gewerbwesens“ (Mittheilungen“ S. 136. 1844
dann 1846, S. 581 bereits begründet habe.
Die Ausführung der optischen Probe erfordert zwei Instru
mente und zwar eines zur Bestimmung des Grades von Licht
brechung, welche die gegohrene alkoholhaltige Flüssigkeit zeigt,
das von Steinheil „optischer Gehaltmesser“ genannt
wird, und nicht nur ziemlich theuer ist, sondern auch eine sehr
delicate Behandlung beansprucht; daun ein Procenten-Saccliaro-
meter, welches aber für Procent-Anzeigen eines nur imaginären
wasserfreien Zuckers construirt ist, zur Ermittelung der Dichte
der geprüften gegohrenen Flüssigkeit ausgedrückt in Saccharo-
meter-Procenten.
Auf meine Bemerkungen a. a. 0. S. 581 ist Steinheil
stillschweigend von seinen früheren Angaben selbst abgegangen
und hat nach der ihm daselbst gegebenen Andeutung auf Be
obachtungen bei der Untergährung der Biere mit dem optischen
Gehaltmesser und Saccharometer in der königl. Hofbrauerei in
München gestützt, neue Zahlenverhältnisse ermittelt, welche seiner
Probe nun zur Grundlage dienen und ihr eine grössere Verläss
lichkeit und Richtigkeit ertheilen. Er hat die Resultate seiner
diesfälligen Untersuchungen in einer Schrift niederlegt mit
dem Titel: „Gehaltsprobe für Biere,“ durch welche der