8. Die vaporimetrische Probe.
Diese Probe zur Bestimmung des Alkoholgehaltes gegohrener
geistiger Flüssigkeiten wurde vom Mechanikus Heinrich Geissler
in Bonn angegeben, und ist zur Prüfung von Wein, Bier, Essig,
Branntweinmaische auf ihren Alkoholgehalt anwendbar.
Sie gründet sich auf die Grösse der Spannung, welche der
Dampf alkoholhaltiger Flüssigkeiten zeigt, wenn man diese bis
zum Siedepuncte des Wassers erhitzt.
Je mehr Alkohol die Flüssigkeit enthält, desto grösser ist
die Spannung ihres Dampfes.
Die letztere wird gemessen durch die Höhe einer in einer
Glasröhre sich bewegenden Quecksilbersäule, welcher der Dampf
das Gleichgewicht hält, und diese zeigt an der an der Glas
röhre befestigte Scale unmittelbar den Alkoholgehalt der geisti
gen Flüssigkeit sowohl in Gewichtsprocenten als dem Volumen
nach an.
Der dazu gebrauchte aus mehreren Theilen bestehende Appa
rat heisst: Vaporimeter.
Flüssigkeiten, welche zugleich Kohlensäure enthalten, muss
diese vorerst durch Zusatz von gebranntem Kalk entzogen wer
den. Ist bei Vornahme des Versuches der Barometerstand
nicht der normale, so muss eine Corrution des Resultates ein-
treten.
Näheres findet man in der gedruckten Gebrauchsanweisung
nebst Reductionstabellen zu dem patentirten Vaporimeter von
Heinrich Geissler, Bonn 1857. 8. 8 Seiten, welche dem Appa
rate beigegeben wird.
Wenn man nun diese Methoden zur Bestimmung der Alko
holgehalte gegohrener Flüssigkeiten überblickt, so findet man, dass
die Destillationsprobe die einzig wahrhafte, dabei aber auch zeit
raubend ist und eines kostspieligen Apparats bedarf. Die sac-
charometrische Probe kommt ihr am nächsten und ist durch sie
controlirt und bestätigt, so dass man davon in der That in der
Praxis im Grossen Gebrauch machen kann; sie ist einfach und
leicht ausführbar und dadurch dem Gewerbsmanne zugänglicher.
Die Ermittelung der Attenuationsverhältnise bei der Gäh-
rung des gemeinen und Krümelzuckers in Verbindung mit der
Destillationsprobe zur Bestimmung des Alkoholgehaltes der ge-