Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (1. Band)

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Das Kartoffelmehl. 
Wenn man die gewaschenen Kartoffeln mittelst einer der 
bekannten Schneidemaschinen in dünne Scheiben oder Stengel 
ehen zerschneidet und diese in einem Bottich durch Maceration 
mit kaltem Wasser auslaugt, wobei man zur Beförderung der 
Durchdringung des Zellengewebes dem Wasser das erste Mal 
etwas Schwefelsäure 1 bis 2 pCt. vom Gewichte der Kartoffeln 
zusetzt, welche zugleich die Färbung der Flüssigkeit an der Luft 
verhindert; wenn man dann nach 24 Stunden die den grössten 
Theil des Kartoffelsaftes enthaltende saure Flüssigkeit abzieht 
(sie kann mit Kalk neutralisirt ebenfalls als Dungmittel dienen) 
und die rückständigen Schnitte durch mehrmaligen Aufguss von 
frischem Wasser und Abzapfen desselben von der ihr anhängen 
den sauren Flüssigkeit möglichst befreit: so werden die Anfangs 
steifen Schnitte welk, lassen sich nun leicht trocknen und blei 
ben dabei vollkommen weiss. Diese trockene Masse enthält 
blos das Stärkmehl und den Zellenstoff der Kartoffeln. Sie 
kann wie Getreide auf Schüttboden aufbewahrt und auf den ge 
wöhnlichen Mahlmühlen zu feinem, weissen Mehl vermahlen 
werden. 
Dieses Kartoffelmehl unterscheidet sich wesentlich von dem 
aus den gekochten getrockneten Kartoffeln erzeugten. Es ent 
hält das Kartoffel-Stärkmehl im unveränderten lufttrockenen Zu 
stande, während es in dem Mehl der gekochten Kartoffeln als 
trockener Kleister enthalten ist, wodurch die Stärkmehlkörner 
ihre organische Structur bereits eingebüsst haben. In dem 
Mehle aus gekochten Kartoffeln ist noch fast das ganze Albumin 
und fast der ganze Salzgehalt des Kartoffelsaftes enthalten, 
welche dem aus den ausgelaugten Schnitten erzeugten Mehle 
abgehen. 
Alois Freiherr v. Königsbrunn zu Gratz in Steiermark 
hat dieses Mehl zuerst dargestellt und als Zusatz zum Getreide 
mehl beim Brodbacken verwendet. Er fand, dass es durch Aus 
laugen mit schwefelsaurem Wasser bereitet etwas Schwefelsäure 
zurückhält, welche mit blossem Wasser nicht hinweggenoinmen 
werden kann, wodurch es zu einigen technischen Verwendungen, 
z. B. zum Brotbacken, zur Biererzeugung &c. untauglich würde;
	        
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