Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (1. Band)

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empfehlen; er wird davon bei seinen Untersuchungen den nütz 
lichsten Gebrauch machen können. 
Die Mengen der Materialien, welche der Zymotechniker ver 
arbeitet, werden gegenwärtig im Grossen noch meistens dem 
Inhaltsmaasse nach bestimmt, nämlich mittelst einer Messeinheit 
gemessen. Die Maasseinheit ist verschieden für trockene Gegen 
stände (Getreide) und wieder anders für flüssige Gegenstände 
(Getränke). 
Die in den k. k. österreichischen Staaten gesetzliche Maass 
einheit für trockene Gegenstände ist der Wiener oder nie 
der ö s t e r r e i c h i s c h e Metzen und hat gestrichen einen 
Rauminhalt von 1.947 Wiener Cubikfuss = 3364 W. Cubikzoll. 
Er wird abgetheilt in: 
1 Metzen = 2 Halben, 
= 4 Vierteln. 
= 8 Achteln, 
= 32 grosse Maasseln, 
= 64 kleine oder Futtermaasscln. 
— 128 Bechern, 
= 1024 Getreideprobmetzen. 
Ein Getreideprobmetzen fasst nahe 822 Wiener Gran Wasser 
bei 12° R. Temperatur. Von der Anwendung desselben und dazu 
passender verjüngter Gewichte ('/ 32 Loth = 1 Pfd.) zur Beur 
teilung der Qualität des Getreides beim Einkäufe wird bei der 
Bierbrauerei die Rede sein. Ein Metzen mit Wasser gefüllt wägt 
109.604 Wiener Pfund. 
Die gesetzliche Masseinheit für Flüssigkeiten ist der Wie 
ner oder niederösterreichische Eimer; er enthält 1.792 
Cubikfuss = 3096 Cubikzoll und fasst nach Stampfer bei 12° R. 
Temperatur ä 56.294 U 100.88 fi Wasser. 4 Eimer machen 
1 Fass. 
1 Eimer wird abgetheilt in 40 Maass, 
1 Maass „ „ „ 4 Seidel. 
1 Maass Wasser wägt 2.522 W. H. 
Vorkommender Vergleichungen wegen wird es nützlich sein, 
die Verhältnisse anzugeben, in welchen die österreichischen 
Gewichte und Maasse mit denen auswärtiger Staaten stehen.
	        
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