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Malze noch von dem Malzschrote etwas abhanden komme. Um
dies zu erkennen, ist es gut, das Malz vor dem Schroten und
hernach das Schrot zu wägen und das Gewicht beider mit ein
ander zu vergleichen. Auch das Malzschrot, welches sich nach
Beendigung des Schrotens noch hinter dem untern Mühlstein
befindet, muss gesammelt und der Schrotmasse zugefügt werden.
Auf jeden Metzen Malz kann man 1 1 / 2 E (3 pCt. vom Gewichte)
aufs Verstauben und Abtrocknen beim Mahlen rechnen.
Um alle diese Uebelstände zu vermeiden, und um sicher
zu sein, dass durch Nachlässigkeit und Untreue das Malz in
Bezug auf Qualität und Quantität beim Schroten nicht Schaden
leide, ist es gut, derlei Schrotmühlen im Locale der Brauerei —
am besten die genannten Malzquetschmühlen — zu besitzen.
Nach dem Schroten muss man das Malz auskühlen lassen,
ehe es in Säcke gefüllt und in die Brauerei verführt werden
soll. Wird es nicht sogleich eingemaischt, so muss es auf einem
gedielten Boden ausgebreitet werden, wobei es allenfalls aus
der Luft noch etwas Wasser anzieht. In England hält man es
für zweckmässig, das Malzschrot einige Tage lang auszubreiten,
damit es reif werde; es lasse sich dann besser maischen, voll
ständiger ausziehen und liefere vermeintlich eine stärkere Würze.
An einigen Orten wird das Malz vor dem Schroten auf
Mühlen gar nicht genetzt.
Drei Metzen Malz geben etwa 4 Metzen Schrot, oder 4
Metzen Malz 5 Metzen Schrot. Es hängt dies vorzüglich von
der Feinheit des Schrotens ab.
In Baiern ist bei der Biererzeugung die Malzsteuer ein-
geführt.
Alles Getreide, welches gemalzt (wohl auch das nicht ge
malzte?) und zur Erzeugung von Bier welcher Art immer, von
Branntwein, Essig oder Hefe verwendet wird, unterliegt der
Besteuerung, dem Malzaufschlag.
Steuerpflichtig sind alle jene, welche Malz zur Erzeugung
der obigen Producte verwenden.
Das Schroten des Malzes geschieht in königlichen oder
verpflichteten Mühlen unter Aufsicht und Controle der Steuer-
Beamten.
Von einem baierischen Scheffel (3.626 W. Metzen) einge