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sprengten Malzes werden 5 Gulden Reichswährung (4 h. 10 kr.
C. M.) Malzaufschlag bezahlt.
Der Scheffel trockenes Malz zahlt 5 fi. 50 kr. Zur Siche
rung des Publicums ist ei n e B ra u- und Sch a n k o r dn u n g
gesetzlich eingeführt, so wie eine Bierbeschau (Bierunter
suchung) angeordnet, von welchen beiden später umständlicher
die Rede sein wird.
Prüfung: des Malzes.
Das absolute Gewicht der Masseinheit so wie die speci-
fische Schwere des Malzes entscheiden zwar über dessen Quali
tät ziemlich genau; da aber das Malz beim längern Aufbewahren
mehr oder weniger Wasser anzieht und dadurch, ohne merklich
an Volumen zuzunehmen, schwerer wird, so ist eine solche Be
stimmung dennoch trüglich.
Am genauesten erfährt man die Qualität des Malzes, wenn
man bestimmt, wie viel Procente Extract das Malz zu liefern
im Stande ist, und wenn man dabei zugleich beobachtet, wie
sich dasselbe beim Maischen verhält.
Zu dem Ende dient folgendes einfache Verfahren:
Zehn Loth des zu prüfenden geschroteten Malzes werden
in 43 y 3 Loth Wasser eingerührt und damit in einem beliebigen
Geschirr vorerst tarirt, dann steigend und unter Umrühren bis
60° R. am besten im Wasserbade erhitzt, worauf man das Ge-
fäss bedeckt eine Stunde stehen lässt. Alles Nutzbare aus dem
Malze ist nun in Auflösung übergegangen. Klärt sich dabei die
Flüssigkeit gut, setzen sich die Treber schnell und vollkommen
ab, sieht die Flüssigkeit an der Oberfläche dunkel oder schwarz
aus, so ist dies ein Zeichen, dass das Malz gut gekeimt hat
und sich auch gut einmaischen wird. Ueber die Ausbeute an
Extract aus demselben entscheidet die Menge und Concentration
der erhaltenen Würze. Damit aber die Menge und Concentra
tion der Würze genau bestimmt werden könne, muss man erst
das Gewicht der ganzen Maische auf die ursprüngliche Schwere
desselben zurückbringen.
Beim Einmaischen der Malzprobe verdampft nämlich etwas
Wasser, und dieser Verlust muss wieder ersetzt werden. Zu
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