Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und praktisch dargestellt (1. Band)

395 
sprengten Malzes werden 5 Gulden Reichswährung (4 h. 10 kr. 
C. M.) Malzaufschlag bezahlt. 
Der Scheffel trockenes Malz zahlt 5 fi. 50 kr. Zur Siche 
rung des Publicums ist ei n e B ra u- und Sch a n k o r dn u n g 
gesetzlich eingeführt, so wie eine Bierbeschau (Bierunter 
suchung) angeordnet, von welchen beiden später umständlicher 
die Rede sein wird. 
Prüfung: des Malzes. 
Das absolute Gewicht der Masseinheit so wie die speci- 
fische Schwere des Malzes entscheiden zwar über dessen Quali 
tät ziemlich genau; da aber das Malz beim längern Aufbewahren 
mehr oder weniger Wasser anzieht und dadurch, ohne merklich 
an Volumen zuzunehmen, schwerer wird, so ist eine solche Be 
stimmung dennoch trüglich. 
Am genauesten erfährt man die Qualität des Malzes, wenn 
man bestimmt, wie viel Procente Extract das Malz zu liefern 
im Stande ist, und wenn man dabei zugleich beobachtet, wie 
sich dasselbe beim Maischen verhält. 
Zu dem Ende dient folgendes einfache Verfahren: 
Zehn Loth des zu prüfenden geschroteten Malzes werden 
in 43 y 3 Loth Wasser eingerührt und damit in einem beliebigen 
Geschirr vorerst tarirt, dann steigend und unter Umrühren bis 
60° R. am besten im Wasserbade erhitzt, worauf man das Ge- 
fäss bedeckt eine Stunde stehen lässt. Alles Nutzbare aus dem 
Malze ist nun in Auflösung übergegangen. Klärt sich dabei die 
Flüssigkeit gut, setzen sich die Treber schnell und vollkommen 
ab, sieht die Flüssigkeit an der Oberfläche dunkel oder schwarz 
aus, so ist dies ein Zeichen, dass das Malz gut gekeimt hat 
und sich auch gut einmaischen wird. Ueber die Ausbeute an 
Extract aus demselben entscheidet die Menge und Concentration 
der erhaltenen Würze. Damit aber die Menge und Concentra 
tion der Würze genau bestimmt werden könne, muss man erst 
das Gewicht der ganzen Maische auf die ursprüngliche Schwere 
desselben zurückbringen. 
Beim Einmaischen der Malzprobe verdampft nämlich etwas 
Wasser, und dieser Verlust muss wieder ersetzt werden. Zu 
26*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.