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nung, indem der absolute Zuckergehalt der Flüssigkeiten sich
hier gleich bleibt. Der absolute Zuckergehalt ist nämlich:
1800 X 24
100
= 432 Ä,
und nun findet man aus der Proportion:
3000 : 432 = 100 : x
den Zuckergehalt der gemischten Flüssigkeit in Gewichtsprocenten
43200
x =
3000
= 14.4 pCt.
Eine solche Berechnung ist oft nothwendig, um im Vor
hinein zur Kenntniss des relativen Zuckergehaltes der gemischten
Flüssigkeit zu gelangen und daraus zu ersehen, ob sie nicht
etwa zu verdünnt oder zu concentrirt sein wird, und um in bei
den Fällen auf geeignetem Wege Abhilfe treffen zu können.
4. Es können auch die Fälle Vorkommen, dass man von
zwei verschieden concentrirten vorhandenen Zuckerlösungen ge
wisse Quantitäten zu vermischen hat, wobei es sich fragt:
a) Wie viel von einer jeden derselben anzuwenden ist, um
eine gemischte Zuckerlösung von verlangtem mittlern Zuckerge
halte zu gewinnen? oder
b) welchen Zuckergehalt die gemischte Flüssigkeit zeigen
wird?
Bezeichnen wir die Mengen der beiden zu mischenden
Zuckerlösungen und ihre Zuckergehalte in Gewichtsprocenten mit
M, P und m p, die Menge der gemischten Zuckerlösung mit W
und ihren mittlern relativen Zuckergehalt mit g, so ist der abso
lute Zuckergehalt in diesen Flüssigkeiten nach der gegebenen
Proportion und nach der daraus folgenden Regel:
M_X_P
100'
m X p
in der ersten Zuckerlösung =•
in der zweiten
in der gemischten
' 100
W X g
100
Nun ist die Summe der absoluten Zuckergehalte, der beiden
zu mischenden Zuckerlösungen offenbar dem absoluten Zucker
gehalte der gemischten Flüssigkeit gleich, folglich ist
M X P , m X p _ W X g
+
die
und
100
100
100