Seine Gegenwart in der atmosphärischen Luft hat keinen un
mittelbaren Einfluß auf die Processe in der Gährungschemie.
Zn mehren stickstoffhaltigen nähern Pflanzenbildungstheilen
enthalten, die sich in den von dem Zymotechniker verarbeiteten
Substanzen befinden, nimmt er an allen Zersetzungen und Ver
bindungen, welche bei den Keimungs-, Zuckerbildungs- und
Gährungs-Processen vor sich geben, unmittelbaren Antheil; er
geht dabei in die Mischung einiger der neu gebildeten Producte
ein. Diese stickstoffhaltigen Pflanzenbildungstheile zeichnen sich
vor den andern stickstofffreien dadurch aus, daß sie viel leichter
und schneller in Selbstzersetzung — in Fäulniß — übergehen.
Es ist bekannt, daß ein in Fäulniß begriffener Körper die Fä
higkeit besitzt, andere, ähnlich zersetzbare Körper bei unmittel
barer Berührung ebenfalls zur Zersetzung, zur Fäulniß, zu
disponiren.
Die specifische Wärme des Stickgases ist — 0.2754, seine
specifische Schwere — 0.976 und das Atomengewicht des Stick
stoffes — 8.75
Zm isolirten Zustande kommt er in der Gährungschemie
nicht in Betracht.
Der Schwefel.
Der reine Schwefel hat in der Zymotechnie weniger
Bedeutung. Man macht von demselben Gebrauch beim Schwe
feln der Weinfässer bei dem sogenannten Einschlaggeben,
wobei er zu schwefligsaurem Gase verbrennt und dieses diejenige
Substanz ist, welche wegen ihrer Fähigkeit den Sauerstoff zu
absorbiren, die Selbstgährung des Mostes als auch das Sauer
werden der Weine verzögert. Der Schwefel macht aber einen
wesentlichen Bestandtheil der Proteingebilde der Getreidesamen
und der Hefe aus, welche aus ersteren entsteht. Wenn man
den Kleber die Proteingebilde oder die Hefe mit Aetzkalilauge
erhitzt und diese Flüssigkeit mit einer Säure versetzt, so ent
wickelt sich aus derselben Schwefelwafferstoffgas. Dasselbe Gas
entwickelt sich bei der Fäulniß der genannten Substanzen, wo
durch sich die Gegenwart von Schwefel darin offenbart. In
größter Menge ist er im Pflanzenleim enthalten.
Insofern der Schwefel zur Bildung der Hefe nothwendig
Balling'S Gähruiigrchemie. I. 6