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Versuche bestimmt. In der Tabelle IV. sind die dießfälligen
Resultate enthalten.
Wird daher Alkohol mit Master vermischt, so vergrößert
sich die Dichte der Mischung ans zwei Ursachen: einmal, weil
die Dichte des Wassers größer ist als die des Alkohols, und
zweitens, weil sich das Gemische zusammenzieht, verdichtet; es
ist deßhalb nicht das arithmetische Mittel aus den Dichten und
Massen der gemischten Flüssigkeiten. Zugleich wird durch den
Wasserzusatz der Grad seiner Ausdehnung durch Erwärmung
und seine Flüchtigkeit vermindert.
Ein geringer Wassergehalt von bis 6 pCt. erhöht den
Siedepunct des Alkohols nicht, daher die Unmöglichkeit, ihn
durch bloße Destillation ohne Anwendung von Entwässerungs
mitteln wasserfrei darzustellen; im Gegentheil ist der Siedepunct
des Gemisches noch etwas niedriger. Enthält aber der Alkohol
mehr als 10 pCt. Wasser und unterwirft man ihn der Destil
lation, so ist das Destillat immer alkoholreicher als der Rück
stand. Einen wasserhaltigen Alkohol kann man also durch bloße
Rectification nur bis zu einem gewissen Grade concentriren oder
entwässern. Die Temperatur, bei welcher die Flüssigkeit in der
Retorte kocht, steigt dabei fortwährend, und hat man in den
Dampfraum in die (tubulirte) Retorte ein Thermometer gesenkt,
so läßt sich durch Beobachtung desselben beiläufig bestimmen,
in welchem Grade der Alkoholgehalt in der zurückbleibenden
Flüssigkeit abnimmt und sich in dem Destillate anhäuft. Hier
über hat Gröning Versuche gemacht und die erhaltenen Re
sultate in einer Tabelle zusammengestellt, die hier unter V. mit
getheilt wird, um davon vorkommenden Falls Gebrauch machen
zu können. Die angegebenen Siedepuncte weichen jedoch von
anderen Bestimmungen dieser Art bedeutend ab.
Der Alkohol wird im Großen nicht wasserfrei erzeugt,
sondern immer in einem mit Wasser vermischten Zustande von
verschiedenem Alkoholgehalte, in welchem man ihn, wenn er
noch zum Genüße tauglich ist und dazu verwendet wird, Brannt
wein, wenn er von höherem Alkoholgehalte ist, Branntweingeist
oder Weingeist nennt. Gewöhnlich unterscheidet man:
1) Branntwein von 0.972 bis 0.912 specifischer Schwere
oder Dichte, dessen Alkoholgehalt dem Raummaße nach 23 bis
60 pCt., dem absoluten Gewichte nach 19 bis 52 pCt. beträgt.
Die schwächeren Sorten davon nennt man gemeinen oder gewöhnlichen