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Branntweinmeischhefe (aus ungekochten ungehopften
Flüssigkeiten).
Jede dieser Hefenarten hat ihre besondern Eigenschaften,
wovon später am geeigneten Orte die Rede sein wird.
Es wurde schon bemerkt, daß die neue Hefe aus gewissen
Bestandtheilen der süßen gährbaren Flüssigkeiten gebildet werden
müsse und durch den Proceß der geistigen Gährung aus den
selben als unlöslich ausgeschieden werde. Davon soll später
noch umständlicher gesprochen werden, bis von der geistigen
Gährung der betreffenden Flüssigkeiten gehandelt werden wird.
Vorerst sollen noch die Umstände betrachtet werden, welche im
Allgemeinen auf die Wirkung der Hefe Einstuß nehmen.
6. Aus den Gährungsproducten.
a) Eine flüchtige, riechende Substanz, die man je
nach der ursprünglichen Beschaffenheit der in die geistige Gäh
rung versetzten Flüssigkeit einestheils Äther, anderntheils Fuselöl
nennt, und welcher sowohl die gegohrene Flüssigkeit als das
daraus gewonnene alkoholhaltige Destillat gewisse Eigenthüm
lichkeiten verdankt.
b) Essigsäure. Obwohl die Entstehung dieser Säure
nur einer weitern Umwandlung des bereits gebildeten Alkohols
zugeschrieben werden muß, so tritt sie doch immer bald in größe
rer, bald in geringerer Menge als Nebenproduct bei der geistigen
Gährung auf, indem sie in allen gegohrenen alkoholhaltigen
Flüssigkeiten ohne Ausnahme vorkomnit und bei der Destillation
derselben in dem Destillate nachgewiesen werden kann. Da sie
aus Alkohol entsteht, so vermindert sie die Ausbeute an diesem
aus dem Zucker, und es nimmt aus diesem Grunde ihre Bildung
die Aufmerksamkeit des Zymotechnikers mehrfach in Anspruch.
Mittel, welche -Le Gährung befördern,
mäßigen oder unterdrücken.
Die geistige Gährung kann sowohl durch Anwendung ge
wisser Mittel als durch eine besondere Behandlung der gähren-
den Flüssigkeit verstärkt, vermindert oder ganz aufgehoben, und
dadurch befördert, geschwächt oder unterdrückt werden.