Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 1. Theil)

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10) Das Volumen der Flüssigkeit hat sich etwas vermindert. 
11) Ihr absolutes Gewicht hat um ebensoviel abgenommen, 
als sich kohlensaures Gas aus derselben entwickelt hat. 
12) Ebenso hat sich ihre Dichte fortschreitend um ein Be 
deutendes vermindert. 
Die Erscheinungen und Veränderungen unter 8 bis 12 
dienen zur Beobachtung des Gährungsverlaufes und zur Er 
mittelung des endlichen Gährungerfolges der Flüssigkeit. 
Bei der Beurtheilung des Verlaufes und Erfolges der gei 
stigen Gährung zuckerhaltiger Flüssigkeiten hat man daher vor 
züglich folgende Momente zu beachten, als: 
1) Den dabei vorgehenden chemischen Proceß; 
2) Das Steigen und Fallen der gährenden Flüssigkeit in 
den Gährgefäßen; 
3) Die Zunahme und Abnahme der Temperatur derselben 
im Verfolge des Gährungsfortganges; 
i) deren absolutes Gewicht und seine Verminderung durch 
den Gährproceß; 
5) deren Rauminhalt und dessen Abnahme während des 
Gährungsverlaufes. 
Wenn die gegohrenen Flüssigkeiten als soche und nach einer 
gewissen Behandlung derselben mit dem Sacharometer auf ihre 
Anzeigen an diesem Instrumente geprüft werden, so stellen sich 
zwischen den Sacharometer-Anzeigen der ungegohrenen zucker 
haltigen, der gegohrenen alkoholhaltigen und zwischen denen 
der letzteren, nachdem sie durch die bemerkte Behandlung ver 
ändert worden, constante proportionale Beziehungen heraus. 
Die Lehre davon nennt man die Attenuationslehre. Sie 
ist die mathematische Basis der Gährungschemie, und eben so 
wichtig für die Wissenschaft derselben als für die Praxis der 
Gährungsgewerbe. 
Wir haben deßhalb noch weiters zu beachten: 
6) Die Concentration oder den Zuckergehalt der, der geisti 
gen Gährung unterworfenen zuckerhaltigen Füssigkeit; 
7) Die Dichte derselben und deren Abnahme während des 
Gährungsverlaufes, oder die scheinbare Verdünnung (Attenuation). 
8) die sich bei einer gewissen Behandlung der gegohrenen 
Flüssigkeiten herausstellenden proportionalen Beziehungen, oder 
die Attenuationsgesetze;
	        
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