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fett absorbirt und entweicht daraus erst beim Erwärmen, beim
heftigen Schütteln oder beim längeren Stehen an der Luft.
Die gegohrene Flüssigkeit hält um so mehr von diesem Gase
zurück und hält es um so fester gebunden, je schleimiger sie ist.
Die Größe des Gewichtsverlustes, welchen eine Flüssigkeit
durch die Gährung erlitten hat, ist daher der Menge der ent
wickelten Kohlensäure gleich, und da die Menge der dabei
gebildeten Kohlensäure sowohl der zersetzten Zuckermenge als
der gebildeten Alkoholmenge proportional ist, so könnte man
aus diesem Gewichtsverluste auf den jeweiligen Gährungszu-
stand der Flüssigkeit schließen und sowohl die zersetzte Zucker
menge als auch die gebildete Alkoholmenge bestimmen. Aber
dazu müßte auch die Menge der in der gegohrenen Flüssigkeit
absorbirten Kohlensäure in Rechnung gebracht werden, deren
Gewicht man nicht kennt. Im Kleinen kann unter Umständen
ein solcher Versuch wohl ausführbar sein und es wurde davon
auch schon Gebrauch gemacht; im Großen ist er aber gänzlich
unpraktisch, weil man große Massen gegohrener oder gährender
Flüssigkeiten nicht wohl genau abwägen kann. Ein solches Ver
fahren zur Bestimmung des endlichen Gährungserfolges ist daher
im Großen unausführbar, wegen der sich dabei darbietenden zu
vielen Umständlichkeiten, und kann deßhalb davon kein vortheil-
hafter Gebrauch gemacht werden.
Die Verminderung des Volumens der gährenden Flüssigkeit.
Eine jede gährende Flüssigkeit vermindert während des
Gährungsverlaufes auch ihr Volumen. Diese Volumenvermin
derung nimmt mit dem Vergährungsgrade zu und hat zwei
Ursachen. Einmal rührt sie her von der Zersetzung des in der
Flüssigkeit gelösten Zuckers und von seinem Zerfallen in Alko
hol und Kohlensäure, wovon ersterer nur etwa halb so viel
beträgt als die zersetzte Zuckermenge, und in der gegohrenen
Flüssigkeit verbleibt, letztere aber aus derselben größtentheils
entweicht. Sie läßt sich, je nach dem Vergährungsstande der
Flüssigkeit, ziemlich genau berechnen und ist nur gering, wie
folgende vergleichende Berechnung zeigt:
100 Raumtheile einer Zuckerlösung, deren specifische Schwere
— 1.0614 und deren absolutes Gewicht — 106.14 Loth, ihr