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Zuckergehalt — 15 pCt., werden so weit vergohren, daß die
specifische Schwere der gegohrenen Flüssigkeit — 1.000 wird.
In diesem Falle sind 13 Gewichtstheile (Loth) Zucker durch
die Gährung zersetzt und 6.644 Gewichtstheile (Loth) Alkohol
und 6.356 Gewichtstheile (Loth) Kohlensäure daraus gebildet
worden. Die gegohrene Flüssigkeit Hai nunmehr nur noch ein
absolutes Gewicht von 106.14—6.356 — 99.784 Loth, und da
ihre Dichte — 1.000, so ist auch ihr Volumen — ^.784 —
99.784 der ursprünglichen Ranmtheile.
Man sieht, diese Verminderung des Volumens der gäh-
rendenFlüssigkeit nach beendigter Gährung ist sehr gering
und beträgt nicht einmal */ 4 pCt. Je weniger die Flüssigkeit
vergohren, desto geringer ist sie.
Die zweite Ursache, welche eine Verminderung des Volu
mens der gährenden Flüssigkeit zur Folge hat, ist nur vor
handen bei solchen zuckerhaltigen Flüssigkeiten, welche neu ge
bildete Hefe ausscheiden, und findet erst dann Statt, wenn man
die ausgeschiedene Hefe von der Flüssigkeit absondert. In
diesem Falle ist sie der Menge der ausgeschiedenen und abge
nommenen Hefe proportional. Nebstdem, daß die Hefe einen
gewissen Raum einnimmt, hält sie eine beträchtliche Menge der
gegohrenen Flüffigkeit zurück, mit welcher gemengt sie eine
breiige Consistenz zeigt.
Bei der Gährung des Weines und Bieres ist der dadurch
bedingte Verlust an gegohreuer Flüssigkeit, mithin rn diesem
Sinne auch deren Raumverminderung nicht unbedeutend, und
beträgt, je nach dem ursprünglichen Zuckergehalte und nach dem
Vergährungsgrade der Flüssigkeit, 3 bis 5 pCt. ihres anfäng
lichen Volumens.
Da, wo es sich um Vergleichungen handelt zwischen dem
anfänglichen Volumen der in die Gährung versetzten Flüssigkeit
und zwischen dem Volumen der nutzbaren gegohrenen Flüssig
keit nach Absonderung der Hefe, muß hierauf die erforderliche
Rücksicht geuommen werden.
Die reife (ausgegohrene) Vranntweinmeische wird mei
stens sammt der neu gebildeten Hefe der Destillation zur Ab
scheidung des darin befindlichen Alkohols unterworfen und
dann kein Verlust an gegohrener Flüssigkeit herbeigeführt. —
Zur äußern Beurtheilung des Gähruugsverlaufes der Flüssig-