Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 1. Theil)

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Zuckergehalt — 15 pCt., werden so weit vergohren, daß die 
specifische Schwere der gegohrenen Flüssigkeit — 1.000 wird. 
In diesem Falle sind 13 Gewichtstheile (Loth) Zucker durch 
die Gährung zersetzt und 6.644 Gewichtstheile (Loth) Alkohol 
und 6.356 Gewichtstheile (Loth) Kohlensäure daraus gebildet 
worden. Die gegohrene Flüssigkeit Hai nunmehr nur noch ein 
absolutes Gewicht von 106.14—6.356 — 99.784 Loth, und da 
ihre Dichte — 1.000, so ist auch ihr Volumen — ^.784 — 
99.784 der ursprünglichen Ranmtheile. 
Man sieht, diese Verminderung des Volumens der gäh- 
rendenFlüssigkeit nach beendigter Gährung ist sehr gering 
und beträgt nicht einmal */ 4 pCt. Je weniger die Flüssigkeit 
vergohren, desto geringer ist sie. 
Die zweite Ursache, welche eine Verminderung des Volu 
mens der gährenden Flüssigkeit zur Folge hat, ist nur vor 
handen bei solchen zuckerhaltigen Flüssigkeiten, welche neu ge 
bildete Hefe ausscheiden, und findet erst dann Statt, wenn man 
die ausgeschiedene Hefe von der Flüssigkeit absondert. In 
diesem Falle ist sie der Menge der ausgeschiedenen und abge 
nommenen Hefe proportional. Nebstdem, daß die Hefe einen 
gewissen Raum einnimmt, hält sie eine beträchtliche Menge der 
gegohrenen Flüffigkeit zurück, mit welcher gemengt sie eine 
breiige Consistenz zeigt. 
Bei der Gährung des Weines und Bieres ist der dadurch 
bedingte Verlust an gegohreuer Flüssigkeit, mithin rn diesem 
Sinne auch deren Raumverminderung nicht unbedeutend, und 
beträgt, je nach dem ursprünglichen Zuckergehalte und nach dem 
Vergährungsgrade der Flüssigkeit, 3 bis 5 pCt. ihres anfäng 
lichen Volumens. 
Da, wo es sich um Vergleichungen handelt zwischen dem 
anfänglichen Volumen der in die Gährung versetzten Flüssigkeit 
und zwischen dem Volumen der nutzbaren gegohrenen Flüssig 
keit nach Absonderung der Hefe, muß hierauf die erforderliche 
Rücksicht geuommen werden. 
Die reife (ausgegohrene) Vranntweinmeische wird mei 
stens sammt der neu gebildeten Hefe der Destillation zur Ab 
scheidung des darin befindlichen Alkohols unterworfen und 
dann kein Verlust an gegohrener Flüssigkeit herbeigeführt. — 
Zur äußern Beurtheilung des Gähruugsverlaufes der Flüssig-
	        
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