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p — m . p — n
— — und — — ,
P ' P
den Vergährungsstand der gegohrenen Flüssigkeit bezeichnend.
Die weitere praktische Anwendung hiervon zur Prüfung
der Weine, Biere und Branntweinmeischen wird später bei der
Behandlung der einzelnen Zweige der Gewerbe der Gährungs-
chemie vorkommen, indem sich darauf die sacharometrische Wein-,
Bier- und Branntweinmeisch-Probe gründet. Zur bessern Er
klärung soll aber im Folgenden ein Beispiel berechnet werden.
Eine gegohrene Auflösung reinen Zuckers zeige bei 14" R.
Temperatur am Sacharometer 1.300 pCt. — m; gekocht und
den dabei verdampften Antheil durch Wasser ersetzt, zeige die
Flüssigkeit bei derselben Temperatur 3.500 pCt. — n. Demnach
ist die Attenuations-Differenz
0 - 3.500 — 1.300 = 2.200;
Die Attenuations-Differenz von 2.200 pCt. Sacharometer-
Anzeige setzt bei so guter Vergährung, wie sie hier ausgewiesen,
keine sehr concentrirte Zuckerlösung voraus. Wir nehmen deß
halb zur beiläufigen Bestimmung des Werthes von p den
Attenuations-Quotienten q — 1.227 entsprechend einer Zucker
lösung von 12 pCt. Gehalt.
Hiernach wäre:
p - + 3 ' 50
_ 2.200 Q _
P _ 0.227 + * 5
p — 9.69 + 3.50
p — 13.19 pCt.,
welcher Werth dem ursprünglichen Zuckergehalte der Flüssigkeit
näherungsweise entspricht.
Mit Vernachlässigung der Decimalen findet man in der
Tabelle XI, daß einem Zuckergehalte (Sacharometer-Anzeige) der
Flüssigkeit von 13 pCt. ein Attenuations-Quotient von 1.228
zukömmt. Hiernach berechnet sich der wahre ursprüngliche
Zuckergehalt der Flüssigkeit auf
_ 3.5 — 1.3 . 2.2 ,
v 1.228 — 1 0.228
p — 9,649 + 3.5 = 13.149 pCt.
Der diesem ursprünglichen Zuckergehalte der Flüssigkeit zu
kommende Alkoholfactor für die wirkliche Attenuation d ist nach