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Von dieser Bestimmungs-Methode wird bereits in den eng
lischen Branntweinbrennereien und nach meiner Anleitung auch
in mehren Brennereien in Böhmen Gebrauch gemacht, wie spä
ter bei der Betrachtung der Branntweinbrennerei erklärt werden
wird. Ich habe Gelegenheit gehabt und sie benützt, das Re
sultat der Rechnung nach der vorstehenden Gleichung mit dem
Ergebniß der Destillation bei der Gährnng von Rübenzucker-
Melaffe, Getreide- und Kartoffel-Branntweinmeische im Großen
zu vergleichen und dadurch Ersteres bestätigt gefunden. Ich
habe die Destillationsprobe im Kleinen angewendet, um die Rich
tigkeit der erprobten Attenuations-Verhältnißzahlen zu contro-
liren, und zu meiner Befriedigung dieselben übereinstimmend be
funden. Z. B.
Eine Zuckerlösung von 19.841 pCt. Zuckergehalt wurde mit
Zusatz von Hefe vergohren und zeigte am 9. Tage nur noch
0.25 pCt. Sacharometer-Anzeige. Die erfolgte scheinbare Atte
nuation war daher — 19.841 — 0.250 — 19.591 pCt. Sa
charometer-Anzeige und der Alkoholgehalt in 100 Gewichtsthei
len dieser Flüssigkeit.
A ~ 19.591 X 0.4587,
A - 8.986.
Der Sacharometer-Anzeige von 19,841 pCt. (20) entspricht
nämlich nach Tabelle IX der Alkoholfactor für die scheinbare
Attenuation = 0.4587.
Die Destillationsprobe gab den Alkohol zu 9.010 pCt. an,
wobei eine Differenz von 0.024 pCt. sich zeigt, so gering, daß
sie übersehen werden kann. Nach Erlangung der Kenntniß von
diesem Alkohol-Procentengehalte der gegohrenen Flüssigkeit läßt
sich der absolute Alkoholgehalt in der ganzen gegohrenen Flüs
sigkeitsmasse leicht berechnen. Z. B. Es seien 1250 fö dieser
gegohrenen Flüssigkeit vorhanden, so ist die darin enthaltene
1250 X 8 986
Alkoholmenge — öxT” ~ 1*2.3 fis, d. h. man wird
durch die Destillation aus dieser gegohrenen Flüssigkeit 112.3
Maß Branntwein von 20° B. erhalten können, da 1 “U abso
luter Alkohol sehr nahe 1 Maß des genannten Branntweins gibt.
Der Alkoholgehalt der gegohrenen Flüssigkeit läßt sich auch
aus der wirklichen Attenuation berechnen, nach der dafür auf
gestellten Gleichung:
A m (p — n) b.