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empfehlen; er wird davon bei seinen Untersuchungen den nütz
lichsten Gebrauch machen können.
Die Mengen der Materialien, welche der Zymotechniker
verarbeitet, werden gegenwärtig im Großen noch meistens dem
Jnhaltsmaße nach bestimmt, nämlich mittelst einer Maßeinheit
gemessen. Diese Maßeinheit ist verschieden für trockene Gegen
stände (Getreide) und wieder anders für flüssige Gegenstände
(Getränke).
Die in den k. k. österreichischen Staaten gesetzliche Maß
einheit für trockene Gegenstände ist der Wiener oder uie-
derö sterreichisch e Metzen und hat gestrichen einen Rau
minhalt von 1.947 Wiener Cnbikfuß. Er wird abgetheilt in: .
1 Metzen — 2 Halben,
— 4 Vierteln,
— 8 Achteln,
— 32 großen Maßeln,
= 64 kleinen oder Futtermaßeln,
— 128 Bechern,
— 1024 Getreideprobmetzen.
Ein Getreideprobmetzen faßt nahe 822 Wiener Gran
Wasser bei 12° R. Temperatur. Von der Anwendung dessel
ben und dazu passender verjüngter Gewichte ('/,, Loth — 1 Pfd.)
zur Beurtheilung der Qualität des Getreides beim Einkaufe
wird bei der Bierbrauerei die Rede sein. Ein Metzen mit Was
ser gefüllt wiegt 109.604 Wiener Pfund.
1 böhmischer Strich = 1.522 Wiener Metzen,
— 4 Vierteln,
— 16 Maßeln,
— 192 Seideln (böhmischen).
1 Wiener Metzen — 173.9 Wiener Seideln Getränkmaß.
Die gesetztliche Maßeinheit für Flüssigkeiten ist der Wie
ner oder niederösterreichische Eimer; er enthält 1.792
Cnbikfuß und faßt nach Stampfer bei 12" R. Temperatur
s 56.294 100.88 U Wasser. 4 Eimer machen 1 Faß.
1 Eimer wird abgetheilt in 40 Maß,
1 Maß „ „ „ 4 Seidel.
1 Maß Wasser wiegt 2.522 W. K'.
Der altböhmische Eimer faßt 32 Pint.
1 altböhmische Pint — 1.35 Wiener Maß.
3 Pint machen beiläufig 4 (genau 4.05) W. Maß.
1 altböhmischer Eimer — 43.13 W. Maß.