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keineswegs betäubend wirke. Da in einem jeden durch Kochen
der Würze mit Hopfen bereiteten Biere etwas Hopfenöl ent
halten ist, so kann hier nur das Mehr oder Weniger desselben
einen Unterschied bedingen, nach Di*. Wagner scheint aber die
schädliche Wirkung desselben wohl nur eingebildet zu sein.
Erst dem Juugbier muß das Destillat, worin das Hopfenöl
enthalten, zugesetzt werden, weil die Erfahrung lehrt, daß, wenn
man es der Würze vor der Gährung (Obergährung) zusetzt,
bei dem Verlaufe der Gährung der Geruch nach Hopfenöl so
wie der aromatische Geschmack der Flüssigkeit gänzlich ver
schwinden, und in dem Jungbiere dann keine Spur davon nach
zuweisen ist, woraus hervorgeht, daß es bei der Obergährung
aus der gähreudeu Würze ausgeschieden werde. Es ist daher
gewiß, daß das absichtlich zugesetzte Hopfenöl lockerer in der
Würze gebunden enthalten sei als dasjenige, was durch Kochen
derselben mit Hop'fen in sie gelangt ist.
Beim Zusatze des Hopfenöls (nicht des aromatischen Ho
pfenwassers) zu dem Jungbiere oder zu der Würze trüben sich
dieselben, indem das Hopfenöl davon nicht sogleich aufgelöst
werden kann. Der ^ Zustand mehr mechanischer Vertheilung
(Suspension) desselben in der Würze ist Ursache, daß es bei
der Obergährung mit dem Hopfenharz im Kräusenschaum wäh
rend der Vorgährungsperiode aus der Jährenden Würze aus
geschieden wird, weßhalb sich in dieser Zeitperiode in der Gähr-
kammer ein sehr starker Hopfengeruch verbreitet; und selbst das
damit versetzte Jungbier muß einige Wochen abliegen, ehe die
dadurch bewirkte Trübung verschwindet und das Bier wieder
klar wird, wobei ein Theil des zugesetzten Hopfenöls mit der
bei der Nachgährung gebildeten und ausgestoßenen Hefe eben
falls aus dem Biere wieder eutferut wird.
5) Die Methode des Hopfeuröstens übergehend, welche eine
schädliche Zersetzung desselben bedingt und daher den Hopfen
wesentlich verändert, haben wir noch eine Methode beim Hopfen
halten zu besprechen, welche von Paupie empfohlen'wird und
in mehren Brauereien im Gebrauche ist. Sie besteht in fol
gendem Verfahren, welches gleich so beschrieben werden soll,
wie es im Großen ausgeübt wird.