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wurde immer 1 U Hopfen, für 1 Faß Würze zu vier Eimer
gerechnet angewendet. Das Verfahren beim Hopfenhalten ist
gleich dem bei den Malzwürzen. Die Abkühlung der gehopften
gekochten Würzen geschieht ebenfalls auf gleiche Art wie bei den
Malzwürzen. Nach dem Abziehen der gekühlten Würze von
den Kühlstöcken findet man am Boden derselben das Kühlgelä
ger, welches ’/<25 des Würze-Quantums, mithin nicht
mehr beträgt als bei Malzwürzen. Beim Abkühlen trüben sich
diese gehopften Würzen von dem erstarrenden und sich dadurch
ausscheidenden, in der kochendheißen Würze im geschmolzenen,
daher durchsichtigen Zustande aufgeschwemmten Hopfenharz
(Hopfenbalsam) in gleicher Art, wie dieß bei den Malzwürzen
Statt hat. Der Geschmack dieser Würzen ist jenem der ge
hopften Malzwürzen gleich; nur jener der Malz-Kartoffelstärk-
mehl-Würzen ist etwas weniger süß.
Anwendung von Hopfenextract und Hopfenöl
statt des Hopfens in Substanz zur Bier
erzeugung *).
Um sich theils von den Schwankungen der Hopfenpreise
und der Hopfenernte unabhängig zu machen, theils um dem
Biere das ätherische Hopfenöl vollständiger zu erhalten, hat
schon Geb len vor 50 Jahren den Vorschlag gemacht, aus dem
Hopfen gleich nach dessen Ernte Hopfen öl und Hopfeu-
extract zu bereiten und diese beiden Substanzen, welche die
wesentlichen Bestandtheile des Hopfens enthalten und sich Jahre
lang unverändert aufbewahren lassen sollen, statt des Hopfens
in Substanz zur Biererzeuguug anzuwenden und zu diesem Be
hufe in den Handel zu bringen. Seitdem wurden ähnliche Vor
schläge öfters wiederholt und dabei alles Ernstes sogar eine
Ersparniß von 25 pCt. Hopfen verheißen.
Gehlen machte 1803 einen Versuch mit 25 U gutem,
frischem Hopfen, und erhielt daraus nebst dem aromatischen
Hopfenwasser 250 Gran braunrothes Hopfenöl (aus 100 ST
Hopfen 4.16 Loth). Die nach zweimaligem Auskochen und Aus
*) Hierüber ist nachzusehen meine Abhandlung im „Wiener allgemeinen
polytechnischen Journal" 1843, Nr. 31, und die „Mittheilungen für Gewerbe
und Handel in Böhmen", Jahrgang 1843.