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werden müßte. Aber bei richtig vollendeter Gährnng verschwin
det die schwärzliche Färbung ans dem Bier gänzlich, geht auf
die Hefe über (die schwarzfärbende Substanz wird nämlich mit
der Hefe ausgestoßen) und hinterläßt auch im Geschmack des Biers
nichts Unangenehmes. Dieses Färben der Bierwürze vermin
dert sich bei fortgesetztem Gebrauche und hört nach etwa 10ma-
ligem Gebrauche gänzlich auf. Es setzt sich nämlich an der
Oberfläche des Eisens der sogenannte Bi er st ein an, der die
selbe wie ein brauner Lack überzieht, immer dunkler wird und
zuletzt eine Kruste bildet. Die bessere Electricitätsleitung des
Eisens schadet erfahrnngsmäßig der Würze und dem Vier nicht.
Die Bortheile der eisernen Kühlschiffe sind aber:
1 . schnellere Abkühlung derselben,
2. größere Reinlichkeit und
3. größere Dauerhaftigkeit, was keiner speciellen Beweis
führung bedarf.
Die Abkühlung der Würze erfolgt gegen jene auf hölzer
nen Kühlschiffen unter sonst gleichen Umständen um etwa '/ 3 der
Kühlzeit schneller; weil sie aber mehr als bei hölzernen Kühl
schiffen durch Wärmeableitung und weniger durch Verdunstung
vor sich geht, so muß die Würze in der Branpfanne für diese
Abkühlung etwas mehr eingekocht werden, um sie nach beendig
ter Abkühlung von einem gleichen Concentrationsgrade zu er
halten.
Die Würzen sollen nicht länger als 12 Stunden auf den
Kühlschiffen liegen bleiben, und für jeden Sud Würze aus der
Pfanne, so wie auch für die Nachwürze soll ein besonderer Kühl
stock vorhanden sein, um nicht eine theilweise gekühlte und ge
klärte Würze wieder durch den spätern Zuguß siedendheißer auf
rühren und an der Abkühlung und Klärung hindern zu müssen.
Man hat auch eigene Abkühlungsvorrichtungen für die Bier
würze, wobei man sich eines kalten Luftstromes (Centrifugalge-
bläse, Ventilatoren) oder des kalten Wassers als äußeres Ab
kühlungsmittel bedient (Refrigeratoren). Letztere sind anwend
bar da, wo eine hinreichende Menge kaltes Kühlwasser zu Ge
bote steht, und sie können auf zweierlei Art angeordnet werden,
nämlich indem man die abzukühlende Würze oder das abkühlend
wirkende Wasser in Bewegung versetzt. Letzteres ist unter allen
Umständen anwendbar; ersteres nur dann, wenn die Würze sich
durch Ruhe bereits geklärt hat; denn sonst würde sie getrübt