Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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Kühlschiffe herzustellen und im brauchbaren Zustande zu erhal 
ten, welche auf die Anwendung mehrer kleinerer Kühlschiffe ge 
führt hat. So fand ich in einer Brauerei, deren Guß 72 Faß 
war, 7 Kühlschiffe in Anwendung, deren Anzahl daher mit jener 
der Würzekochungen (3) nicht correspondirt. 
In Übereinstimmung mit dem, was ich über die zweckmä 
ßigste Vertheilung der Waffermenge zum Meischen und zum 
Nachguß angegeben habe, erscheint unter den bestehenden Um 
ständen jene Braueinrichtung als die vortheilhafteste, bei wel 
cher die Braupfanne % des Gustes faßt und die Waffermenge 
so vertheilt wird, daß gleiche Mengen von erster und zweiter 
Würze gewonnen werden, die man jede für sich auf ein beson 
deres gleichgroßes Kühlschiff bringt. 
Diese Einrichtung mag nun welche immer sein, so muß die 
Größe der Kühlfläche aller Kühlstöcke den darauf abzukühlenden 
Würzemeugen entsprechen, und die Würze darf darauf nicht zu 
hoch liegen, damit ihre Abkühlung möglichst schnell erfolge; man 
bringt sie daher 3, höchstens 4 Zoll, in England nur 2 Zoll 
hoch auf dieselben. 
Ein Biereimer (42 1 /* W. Maß) enthält 1.904 W. Cubik- 
fuß; ein Bierfaß (4 Biereimer) enthält 7.616 W. Cubikfuß. 
Soll nun die Würze 0.25' (3 Zoll) hoch auf dem Kühlschiffe 
liegen, so bedarf jedes Faß Würze einer Kühlfläche von 
7.616 ^ t . . 
-~ 9 . - — 30.464 Quadratfuß, 
und wenn sie 4 Zoll hoch (0.33 Fuß) auf demselben liegt, eine 
Kühlfläche von 
0 0^0 — 22.848 Quadratfuß, 
wornach sich je nach der Größe des Gusses die jedes einzelnen 
Kühlschiffes leicht bestimmen läßt. Das Zapfenloch befindet sich 
im Boden des Kühlschiffes, am besten in einer Ecke desselben; 
gegen das Zapfenloch muß das Kühlschiff etwas geneigt sein 
(1 bis 2 Zoll), damit die Würze vollkommen abfließe. Aus 
diesem Grunde steht sie auf dem Kühlschiff bei dem Zapfeuloch 
höher, dagegen an der entgegengesetzten Seite niedriger. 
Zn den consumtionssteuerpflichtigew österreichischen Provin 
zen unterliegt die Würze auf den Kühlstöcken einer besondern 
Beaufsichtigung zur Controle des Braugewerbes und zur Ver 
hinderung einer Bevortheilung des Steuergefälls. Zu dem Ende
	        
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