Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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festgestellten Extractgehalte der Würze zu verglei 
chen und dadurch zu erforschen, ob der Brauer den 
ihm ertheilten Vorschriften nachgekommen sei. 
Für den Fall also, wo eine Brau- und Schankordnung ein 
geführt und welche Art der Bierbesteuerung immer beliebte, 
wird die im Zusammengußstock vereinigte, gemischte 
Würze den Hauptpunkt der fteu er amtlichen Beobach 
tung und Controle bilden müssen. 
Die einseitige Besteuerung der Viererzeugung bloß nachdem 
Jnhaltsmaße der erzeugten Bierwürze hat, wie bei der Brannt 
weinerzeugung die Besteuerung nach dem Meischranme, auch bei 
dem Bierbrauen die Erzeugung dicker Meischen und concentrirter 
Würzen hervorgerufen, welche dann bei günstiger Gelegenheit 
vor oder nach der Gährung mit klarem Wasser verdünnt werden, 
um die Bierqnantitat zu vermehren. Diese Vermehrung des Biers, 
welche durch Zumischung von kaltem Wasser geschieht, nennt 
man „kaltes Gebräu". Indem man ursprünglich eine im 
Verhältniß größere Schüttung anwendet und die Bierquantität 
nur in demselben Verhältnisse vermehrt, wird das Bier dadurch 
weder schwächer erzeugt, noch seiner Haltbarkeit wesentlich ge 
schadet, wenn nur klares (am besten ausgekochtes) Wasser dazu 
verwendet wird. Die Prüfung der Würzen auf ihren 
Extractgehalt nach ihrer Vermischung imZusammen- 
guß stock — oder nach Umständen in den Gährbotti- 
chen —und die Feststellung gewisser Grenzen, inner 
halb welcher sich der Brauer hierbei bewegen darf, 
z. B. für gewöhnliche gute Schankbiere von 1l bis 
12 und von 12 bis 13 pCt. Extractgehalt derseben, 
um ihin den erforderliche!: Spielraum wegen der 
wechselnden Qualität der Gerste uub des Malzes 
zu lassen und dadurch auch dem Billigkeitsgefühle 
Geltung zu verschaffen, würde diesem Verfahren 
Schranken setzen. 
Auch da Orten, wo eine Malzsteuer besteht und der Brauer 
in seiner Brauerei weiter keiner Beanfsichtignng mehr Seitens 
der Steuerbehörde unterliegt, würde eine zweite Controle die 
der erzeugten Würze nach Quantität und Qualität wesentliche 
Dienste leisten. 
Durch diese Angaben beabsichtige ich nicht, den Brauer zu 
verdächtigen oder zu beeinträchtigen, sondern bloß ihn dem Staate 
BaÑing's Gahrungschcmic. I., 2 . 12
	        
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