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Kalkwasser oder Kalkmilch, welche die Essigsäure neutralisiren,
worauf die Gefäße noch mit reinem, kochendem Wasser ausge
spült werden müssen. Man muß darauf achten, daß sich in den
Fugen der Holzgefäße kein Absatz bildet, der darin verbleibt und
dadurch Veranlassung zum Sauerwerden geben kann, z. B. Kühl
geläger in den Kühlschiffen, Malztreber in den Meischbottichen
u. dgl. Deßhalb ist es gut, diese offenen Holzgeräthe jedesmal
mit steifen Bürsten und Wasser auszureiben.
Die kupferne Braupfanne muß immer vollkommen blank
und glänzend erhalten werden.
W ü r z e - (Ì o u c c n 1 1 « t i o n c it.
Die Concentrationen der Bierwürzen werden am besten und
verständlichsten bestimmt mittelst des Sacharometers und in einer
Anzahl von Sacharometer-Procenten ausgedrückt. Diese Be
stimmung muß erst geschehen nach erfolgter Abkühlung bis 14" R.
Temperatur und wenn, wo ein Zusammengußstock angewendet
wird, die Würzen schon in demselben vereinigt und gleichförmig
gemischt sind. Hat die (gemischte) Würze nicht die obige Tem
peratur, so muß sie darauf gebracht oder die Temperatur ange
geben werden, bei welcher die Bestimmung geschah. Welchen
Einfluß die Temperatur auf die Anzeige des Sacharometers hier
bei nimmt, lassen folgende Erfahrungen erkennen.
Eine gekochte und gehopfte Bierwürze zeigte
bei 52° R. . . 9.3 pCt. am Sacharometer,
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„ 30 „ . . 12.5 „ „ „
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n n ♦ „ „ „
„ 20 „ . . 13.3 „ „ „
» 15 „ ♦ ♦ 13.6 „ „ „
Eine andere derlei Würze zeigte '
bei 60° R. . . 11.0 pCt. „
n b 6 „ . . 14.6 „ „
„ 26 „ . . 15.8 „ „
„ 17 „ . . 16.3 „ „
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