Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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es nicht weiter bedurft, als den Stickstoffgehalt desselben zu be 
stimmen, und diese Bestimmung hätte den Beweis geliefert, daß 
jene Ansicht irrig ist. Ich habe diesen Beweis vorläufig in der 
geringen Menge der gebildeten (trockenen) Hefe und in der ziem 
lich vollkommenen Bergährnngsfähigkeit der Würzen gefunden. 
Der Kleber nun liefert aber keinen Alkohol, sondern nur der 
Zucker. 
Die Bestimmungen über den Stickstoffgehalt (Gehalt an 
Proteinverbindungen) in den Extracten der Malzwürzen, Malz 
getreidewürzen und Malz-Kartoffelstärkmehl-Würzen bleiben da 
her noch der Zukunft Vorbehalten. 
Der Gehalt an Hopfenextract in der Würze ist sehr gering 
und daher nur insofern von Beachtung, als demselben dennoch 
eine bedeutende Wirksamkeit zugeschrieben werden muß. 1 U Hopfen 
gibt etwa 5 Loth Extract. Nimmt man nun 1 U Hopfen auf 
100 U Malz, so kommen auf 60 Ss (1920 Loth) Malzextrakt 
5 Loth Hopfenextract, was sehr wenig ist. Auch die doppelte 
Menge Hopfen liefert noch keine bloß ihrer Quantität wegen 
sonderlich beachtenswerthe Menge Extract. 
Dem Salzgehalte der Würzen, welcher von noch viel ge- 
riugerer Bedeutung ist, wurde bisher kein Einfluß auf das Bier 
nachgewiesen. Allein er scheint von wesentlicher Bedeutung für 
die Bildung der Hefe zu sein. 
Das Fasson der gehopften gekühlten Würze. 
Im Allgemeinen wird die Gährung vorgenommen in Botti 
chen oder in liegenden Fässern. In diese Gahrgefäße muß daher 
die gehörig gekühlte Würze abgelaffen werden. Dieß geschieht 
entweder unmittelbar vom Kühlschiffe, da wo nur ein solches in 
Anwendung ist, oder es geschieht aus dem Znsammengußstock, 
da wo die Würzen von mehren Kühlstöcken erst in denselben ab 
gelassen werden müssen, um sie zu einer gleichartigen Flüssigkeit 
zu vermischen. 
In die Gährbottiche wird die Würze über Rinnen geleitet 
und diese damit zur erforderlichen Höhe angefüllt, wobei (in Öster 
reich) das Jnhaltsmaß der Würze noch einmal erhoben wird. 
Es muß darin ein hinreichender Oberraum zum Aufsteigeu des
	        
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