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es nicht weiter bedurft, als den Stickstoffgehalt desselben zu be
stimmen, und diese Bestimmung hätte den Beweis geliefert, daß
jene Ansicht irrig ist. Ich habe diesen Beweis vorläufig in der
geringen Menge der gebildeten (trockenen) Hefe und in der ziem
lich vollkommenen Bergährnngsfähigkeit der Würzen gefunden.
Der Kleber nun liefert aber keinen Alkohol, sondern nur der
Zucker.
Die Bestimmungen über den Stickstoffgehalt (Gehalt an
Proteinverbindungen) in den Extracten der Malzwürzen, Malz
getreidewürzen und Malz-Kartoffelstärkmehl-Würzen bleiben da
her noch der Zukunft Vorbehalten.
Der Gehalt an Hopfenextract in der Würze ist sehr gering
und daher nur insofern von Beachtung, als demselben dennoch
eine bedeutende Wirksamkeit zugeschrieben werden muß. 1 U Hopfen
gibt etwa 5 Loth Extract. Nimmt man nun 1 U Hopfen auf
100 U Malz, so kommen auf 60 Ss (1920 Loth) Malzextrakt
5 Loth Hopfenextract, was sehr wenig ist. Auch die doppelte
Menge Hopfen liefert noch keine bloß ihrer Quantität wegen
sonderlich beachtenswerthe Menge Extract.
Dem Salzgehalte der Würzen, welcher von noch viel ge-
riugerer Bedeutung ist, wurde bisher kein Einfluß auf das Bier
nachgewiesen. Allein er scheint von wesentlicher Bedeutung für
die Bildung der Hefe zu sein.
Das Fasson der gehopften gekühlten Würze.
Im Allgemeinen wird die Gährung vorgenommen in Botti
chen oder in liegenden Fässern. In diese Gahrgefäße muß daher
die gehörig gekühlte Würze abgelaffen werden. Dieß geschieht
entweder unmittelbar vom Kühlschiffe, da wo nur ein solches in
Anwendung ist, oder es geschieht aus dem Znsammengußstock,
da wo die Würzen von mehren Kühlstöcken erst in denselben ab
gelassen werden müssen, um sie zu einer gleichartigen Flüssigkeit
zu vermischen.
In die Gährbottiche wird die Würze über Rinnen geleitet
und diese damit zur erforderlichen Höhe angefüllt, wobei (in Öster
reich) das Jnhaltsmaß der Würze noch einmal erhoben wird.
Es muß darin ein hinreichender Oberraum zum Aufsteigeu des