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Zersetzung derselben ist. Im erster» Falle kann man durch Zu
satz von etwas mehr Hefe nachhelfen.
Zweite Gährungsperiode: Die Vorgährung (Schaumgährung)
oder Kräusengährung.
So wie die Gährung gehörig begonnen und die Oberfläche
der gährenden Würze sich ganz mit Schaum bedeckt hat, nimmt
dieser an Höhe zu und wird etwas großblasiger; es bildet sich
oft in der Mitte oder an jener Seite des Gährbottichs, welche
mehr der Abkühlung ausgesetzt ist, eine Schaumerhöhung, ein
Schaumberg, welcher nach einiger Zeit gelbbräunlich wird und
demselben ein schmutziges Ansehen gibt. Die weiter eintretenden
Erscheinungen sind nun verschieden, je nachdem die Würze von
verschiedener Beschaffenheit war, und zwar:
a) Bei gekochten gehopften Würzen.
Bei diesen Würzen treten bald an vielen Puncten einzelne
pyramidale Schaumpartien empor, die immer höher werden, sich
nach der Seite neigen und mannichfaltig verschlingen und ver-
ästen, wodurch der Schaum ein gekräuseltes Ansehen erhält und
eine eigene Art von Schaumvegetation bildet. Dieß ist die eigent
liche Kräusengährung. Dieser Schaum zeichnet sich durch
einen intensiv bittern Geschmack aus, der viel bitterer ist als der
der Würze und etwas verschieden von dem reinen Bitterstoff des
Hopfens; er ist harz bitt er. Nimmt man diesen weißen Kräusen-
schaum von der Oberfläche der gährenden Würze hinweg und
bringt man ihn in ein Gefäß, so zerfließt er darin allmälig
zu klarer Würze, und es bleibt eine geringe Menge einer grau
braunen Masse zurück, aus welcher Weingeist eine bedeutende
Menge Hopfenharz auflöst und sich dadurch braunroth färbt.
Beim Verdünnen der geistigen Auflösung mit Wasser fällt sich
daraus das Hopfeuharz wieder in gelblichweißen Flocken; es
schmeckt ebenfalls intensiv bitter. Das daraus gesammelte Hopfen
harz ist schmelzbar. In dem Kräusenschaume ist daher das Hopfen
harz im Zustande der feinsten Zertheiluug enthalten und mithin
weiß. So wie dieser Schaum zerfließt und die Harztheilchen
sich einander nähern, zusammenziehen und compacter werden,
nimmt es seine ihm eigene braune Farbe an. Bei der Ober-
gährung in Bottichen, wenn der Kräusenschaum nicht abgenommen
wird, vermischt es sich mit der Oberhefe und macht sie bitter;