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Würze und des Gährlocals, so wie von der Menge der ange
wendeten Stellhefe abhängig. Die Zersetzung des in der Würze
enthaltenen Zuckers durch die Hefengährung ist nahe jener gleich,
die bei der Vorgährung Statt findet, und steht ebenso im Ver
hältnisse mit der dabei erfolgten Attenuation.
Bei der Faßgährung wird der Oberhefenschaum durch das
offen gelassene Spundloch ausgestoßen, und fließt in die Unter
satzwannen ab, die indessen gewechselt worden sind. Er setzt sich
darin zu einer dichtern, klebrigen, schmierigen Masse zusammen,
die — von vielen Kohlensäurebläschen aufgelockert — wie ge
goltener Mehlteig aussieht, und wird von da zum weiteren
Gebrauche oder zur einstweiligen Aufbewahrung abgegeben.
Durch Ruhe scheidet sich aus diesem Hefenschaume etwas Bier
ab, welches man Hefenabseihebier nennt, und welches, wenn
es klar ist, in die Fässer zurückgebracht werden kann. Diese Er
scheinungen und Vorgänge sind bei Würzen aller Art dieselben.
Bei der Untergährung wird keine Hefe nach oben gehoben,
sondern alle neu gebildete Hefe am Boden des Gefäßes ab
gesetzt.
Vierte Gährungspcriode: Beendigung der Hauptgährung.
Hat die Obergährung in Bottichen den höchsten Grad er
reicht, ist der blasige Hefenschaum am höchsten gestiegen, so läßt
die Entwickelung des kohlensauren Gases nach, der leichte, lockere
Hefenschaum sinkt immer mehr zusammen, und bildet endlich eine
dünne, gelbliche, klebrige, wie gegohrener Mehlteig blasige, aber
nicht mehr schaumige Decke auf der gegohrenen Flüssigkeit,
unter welcher sich, unmittelbar auf der letzter», etwas weißer
Schaum befindet. Die Bewegung in der Flüssigkeit läßt nach
und hört endlich fast ganz auf; die in derselben noch schwe
benden Hefenpartikelchen setzen sich zu Boden, sie wird halbklar.
Die Zersetzung des in der Würze enthalten gewesenen Zuckers
ist nun am größten; sie ist geringer bei gekochten und auf die
übliche Art gehopften, größer bei bloß gekochten und nicht ge
hopften, am größten bei nicht gekochten Würzen. Die an der
Oberfläche angesammelte Oberhefe wird mit Sieblöffeln abge
nommen und zur weitern Verwendung bei Seite gegeben (in
reine, bedeckte, halbgefüllte Kübel gebracht, in den kühlen Keller
gestellt oder sogleich verkauft); die Bodenhefe aber wird mit
dem halbklaren Jungbiere aufgerührt und damit in reine Lager-