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so daß die scheinbare Attenuation — 17.697 pSt
und der erfolgte Vergährnngsgrad . . . . — 1.08 war.
Diese größere Attenuation bedingt auch einen größeren Al
koholgehalt der Biere, welche dennoch aber immer noch einen
größeren oder geringern Antheil unzersetztes Extract behalten,
und so, wie die Erfahrung lehrt, auch bei der größten Atte
nuation nicht vollständig vergähren. Das Bier ist daher im
Wesentlichen als eine Mischung solchen Extractes mit Alkohol
und Wasser zu betrachten, und da die wechselseitigen Mengen
verhältnisse derselben in den Bieren bei gleicher Sacharometer-
Anzeige dennoch sehr verschieden sein können, so zeigt uns dieß
deutlich, daß der Gebrauch der gemeinen Bierwage zur Beur
theilung der Qualität der Biere bloß aus ihrer Dichte oder
Gradanzeige durchaus unzulässig ist. In dem Falle jedoch
kann dieselbe einigermaßen brauchbar sein, wenn die Schüttung
und der Extractgehalt der Würzen sich immer gleich bleiben
oder bekannt sind. Die allgemeine Meinung ist, daß in diesem
Falle das schwerere Bier das bessere sei. Diese Meinung ist irrig.
Das schwerere Bier ist weniger vergohren, daher nährender; das
leichtere Bier ist bessere vergohren, daher lieblicher und ange
nehmer zu trinken; es ist, um in der Sprache der Biertrinker
zu reden, süffiger; man nennt es ein trockenes Bier.
Daher ist auch die Prüfung der Biere mit dem Sacharo
meter bloß auf ihre Sacharometer-Anzeige zur Beurtheilung und
Vergleichung ihrer Qualität unzureichend.
Wenn man dagegen den ursprünglichen Extractgehalt der
Würze — p kennt, woraus das Bier erzeugt worden, und be
stimmt nun die Sacharometer - Anzeige des entkohlensäuerten
Biers bei 14" R. Temperatur — m, so erfährt man dadurch
die bei der Gährung stattgehabte scheinbare Attenuation
= P — m,
und den erfolgten Vergährnngsgrad des Biers
p — m
5
p
und wenn man die scheinbare Attenuation, ausgedrückt in einer
Anzahl von Sacharometer-Procenten, mit dem ihr zukommenden
Alkoholfactor — a, nach Ausweis von Tabelle XII. multipli-
cirt, so erfährt man den Alkoholgehalt des Biers in Gewichts-
procenten desselben — eine Kenntniß, die zur Beurtheilung