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Zur Bestimmung des Alkoholgehaltes in 100 Gewichts
theilen der gegohrenen Flüssigkeit — A (hier des Biers) aus
der erfolgten wirklichen Attenuation wurde bei Entwickelung der
allgemeinen Attenuationsgesetze die folgende Gleichung aufgestellt:
A zz (p — n) b
folglich ist auch, da sich in beiden Gleichungen der Alkoholge
halt — A auf 100 Gewichtstheile der gegohrenen Flüssigkeit,
hier des Biers, bezieht:
(p — n) 100
(P - n) b zz
206.65 — 1.0665 p
woraus der Werth des Alkoholfactors zz b,
100
= (-»
)
(III.)
206.65 — 1.0665 p
Nach dieser Gleichung kann man die Alkoholfactoren für
die wirkliche Attenuation — b für jede ursprüngliche Concen-
tration der Bierwürzen von 6 bis 30 pCt. Extractgehalt im
Vorhinein berechnen, und da in derselben die Größe zu p mit
negativen Zeichen im Divisor vorkommt, so ist darans klar, daß
der Alkoholfactor b um so größer ausfallen muß, je kleiner der
Divisor, je größer daher p ist. Die hiernach berechneten Werthe
für den Alkoholfactor b stimmen nun noch genauer mit den bei
den Versuchen gemachten Erfahrungen überein uud sie finden
sich in der genannten Tabelle in der 3. Spalte verzeichnet.
Der Alkoholfactor für die Attenuations-Differenz, welchen
wir mit zz c bezeichneten und wofür wir die Gleichung
c = (^L_)
ableiteten, findet man hiernach, wenn man den jedesmaligen
Alkohol-Procentengehalt des Biers zz A mit der sich bei dem
selben herausstellenden Attenuations-Differenz zz n — m divi-
dirt. Er läßt sich aber auch durch Rechnung finden, und in
der Attenuationslehre haben wir dafür die Gleichung:
° -
aufgestellt.
Hiernach berechnet stimmt er mit der Erfahrung sehr nahe
überein, und es sind seine Werthe in Tabelle XII. Spalte 4
angegeben. Dieser Alkoholfactor ist auch bei den Bieren, je
nach der ursprünglichen Concentration der Würzen, von 6 bis