Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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klärten Würze in Anwendung zu bringen, wobei man viel we 
niger Kühlwasser bedarf, um die Temperatur derselben bis 12°' 
R. erniedrigen zu können. Aus demselben Grunde ist es noth 
wendig, das Gährlocale kellerartig anzulegen und das Eindrin 
gen der wärmern äußern Luft abzuwehren, damit die Tempe 
ratur in demselben nicht zu hoch steige und möglichst gleichför 
mig erhalten bleibe. Auf die Anlage der Gährlocalitäten ist 
daher die gebührende Aufmerksamkeit zu verwenden und Alles 
zu vermeiden, was im Sommer ihre Temperatur über das Er 
forderniß erhöhen könnte. Nach Beendigung der Hauptgährung 
wird das Jungbier in den Bierkeller gebracht, für welchen man 
im Winter auch Räume benützt, welche dem Gährlocale (Gähr- 
kammer, Gährkeller, Gährgewölbe in Böhmen Spilka genannt)- 
ähnlich angelegt sind. (Diese Räume nennt man hier zu Lande 
wohl auch die kalte 8pilka). Die eigentlichen Bierkeller müssen 
unterirdisch angelegt, hinreichend tief sein und sich in der Nähe 
neben oder unter der Gährkammer befinden, um das in den 
Lagerfässern befindliche oder in dieselben abgezogene Jungbier 
leicht in den Keller schaffen zu können. 
Die Faßgährung geschieht bei uns in 4 Eimer, 2 Eimer, 
und 1 Eimer enthaltenden Fässern, wird mithin mit kleinern 
Massen von Bierwürze vorgenommen. Bei der Bottichgährung 
ist es ebenfalls rathsam, die zu gährende Würze in mehre klei 
nere Bottiche zu vertheilen, damit die Erwärmung derselben 
während des Gährungsverlaufes nicht zu hoch steige, was der 
Qualität und Haltbarkeit des erzeugten Biers allemal nachtheilig 
ist. In größern Massen geht die Gährung zwar gleichförmiger 
vor sich, aber die Temperatur steigt in denselben während der 
Gährung viel höher, woran nebst der Größe der Masse auch 
der Umstand Ursache ist, daß sie weniger dem abkühlenden Ein 
flüsse der äußern Luft, ihrer Umgebung, unterliegen. Für die 
Obergährung können die Gährbottiche 8 bis 10, für die Unter- 
gährnng 16 — 24 Wiener Eimer fassen. Wegen des bedeu 
tenden Aufsteigens des Hefenschaumes gibt man den Gährbot- 
tichen */4 ihres Würze-Inhalts Oberraum (Steigraum), daher 
sie in den obigen Fällen 10, 20 und 30 Eimer Rauminhalt 
haben müssen. Bei der Untergährung kann dieser Oberraum 
etwas kleiner sein.
	        
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