Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

259 
"dratfuß besitzen. Vertheilt man dagegen zur Bottichgährung 
das genannte Würze-Quantum in 4 Bottiche zu je 20 Eimer 
Inhalt von je 5 Fuß Höhe und 3 Fuß 6 Zoll Durchmesser, 
wobei in jedem Gährbottich 4 Eimer oder 1 Faß Oberraum 
verleibt, so ist die Gesammt-Oberfläche derselben 38 Quadratfuß, 
mithin bedeutend kleiner als jene der Hefenwannen — des Ab 
flusses des Schaumes an der Seite der Fässer gar nicht zu ge 
denken —, woraus zur Evidenz hervorgeht, daß das oben be 
rührte Vorurtheil gegen die Bottichgährung eine vorgefaßte 
Meinung ist und der Begründung entbehrt. 
Man könnte weiter einwenden, daß, weil zur Bottichgährung 
in ein Gährgefäß eine größere Menge — hier das fünffache 
Würze-Quantum — als bei der Faßgährnng in ein Faß ge 
bracht wird, die Temperatur während des Gährungsverlanfes 
höher steigen müsse, als bei der Gährnng einer kleinern Würze 
menge in einem Bierfasse, wodurch der Haltbarkeit des Biers 
immer Eintrag geschieht. Dieß wäre auch sonst gegründet; allein 
darauf ist zu erwiedern, daß eine größere Würzemenge weniger 
Stellhefe erfordert und erhält, wodurch schon allein die Gährnng 
gemäßigt und dem zu hohen Steigen der Temperatur der gäh- 
renden Würze entgegengewirkt wird. Durch bessere Abkühlung 
der zu gährenden Würze bis 12" R. wird demselben noch mehr 
begegnet, und eine solche Abkühlung der Würze ist, wenn sie 
auf die Kühlschiffe hinreichend flach ausgebreitet wird, das ganze 
Jahr hindurch möglich. Zugleich gewährt die Bottichgährung 
den Vortheil, daß man in der warmen Jahreszeit in den Bottichen 
Obergährnng, in der kältern Jahreszeit Untergährung vorneh 
men kann. 
Die Bierbesteucrungsweise im österreichischen Kaiserstaate 
ist dieser Gährungsweise durchaus nicht entgegen, indem sie die 
Bottichgährung für die Obergährnng nicht verbietet und für 
die Untergährung allgemein gestattet. 
Für die Faßgährnng hat man neuerer Zeit Vorrichtungen 
angegeben, mittelst welcher man bewirkt, daß sowohl das Hopfen 
bier als auch das Hefenabseihebier von selbst in die Fässer zu 
rückfließen, wodurch die Füllung der Fässer von selbst erfolgt 
und nur die letzte Füllung nach beendigter Hanptgährnng mit 
dem Füllbier zu verrichten bleibt. Eine solche Vorrichtung ist 
die folgende: Statt nämlich die Untersatzwanne unter das Bier 
faß zu bringen, stellt man sie auf das Bierfaß (sie kann hierzu 
17*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.