Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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kleiner sein und nur 2 Fuß Durchmesser besitzen). In der Mitte 
ihres Bodens macht man ein Loch, ebenso groß wie die Spund 
öffnung des Fasses (etwa 2 Zoll Durchmesser), und befestigt 
darin eine Röhre von Weißbleich, die man in das Spundloch 
des Fasses einsteckt; sie muß an dem Rande des Spundloches 
anliegen und es dicht verschließen. In der Coustruction der 
daher ebenfalls 2 Zoll im Durchmesser haltenden Röhre liegt 
die ganze Wirkungsweise dieses sogenannten Gährungs-Regulators. 
Die Röhre ist nämlich durch eine Zwischenwand in ungleiche 
Theile getheilt, wovon der weitere, kürzere Theil ( 2 / 3 des Röh- 
renquerschnittes betragend) zum Heraustreiben des Schaumes 
aus dem Fasse, der engere, längere zum Zurückfließen des Hopfen- 
und Hefenabseihebiers in das Vierfaß dient. Das weitere Stück 
der Röhre reicht bloß nur in das Spundloch des Fasses, steigt 
aber in der Aufsatzwanne 2 Zoll über deren Boden empor. Das 
engere Stück der Röhre mündet in einer Ebene mit dem Boden 
der Aufsatzwanne, reicht aber etwa 12 bis 18 Zoll tief in das 
Faß hinein. Durch das weitere Rohr steigt der Hopfen- und 
Hefenschaum in die Wanne empor, durch das engere Rohr fließt 
das Hopfen- und Hefenabseihebier wieder in das Faß zurück. 
Jedes Faß muß seinen Aufsatz haben. Man sieht, daß die 
Bottichgährung dasselbe, jedoch auf viel einfachere 
Weise leistet. Um bei der Obergährnng in Bottichen die er 
zeugte Hefe eben so rein zu erhalten wie bei der Faßgährung, 
und das Vermengen derselben mit dem bittern Hopfenbierschaum 
zu verhindern, ist es angezeigt, in jener Zeitperiode, wo die 
Hopfengährung in die Hefengährnng übergeht, den Hopfenbier 
schaum von der Oberfläche des Jährenden Biers abzunehmen, 
damit nun die reine Hefe sich an derselben absondern könne. 
Für die Anwendung der Hefe in der Brotbäckerei und in Haus 
haltungen ist dieß sehr nützlich. 
Praktisches Verfahren und Verlauf bei der Untergährung. 
Die Untergährung der Bierwürzen wird nur in Bottichen 
vorgenommen, welchen man für eine zu gährende Würzemenge 
von 5 Wiener Faß ü 170 Wiener Maß (20 Eimer) die vorhin 
berechneten Dimensionen von 5 Fuß Höhe und 37-2 Fuß (mitt 
leren:) Durchmesser gibt. Man macht sie oben um etwa 3 Zoll
	        
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