Wichtes abhängig, welche die Würzen bei ihrem Übergange in
Bier, und als Bier während der Lagernngszeit durch die fort
schreitende Nachgährung erleiden.
Es wurde bereits angegeben, daß die Mengen des entwickel
ten kohlensauren Gases — K, wie jene der nengebildeten Hefe
— H mit der Menge des erzeugten Alkohols — A stets in ge
rader Proportion stehen; es ist nämlich
K — 0.9565 A und
H - 0.110 A.
Allein die ausgeschiedene Hefe ist naß; sie hält ihr fünf-
bis sechsfaches Gewicht der gegohrenen Flüssigkeit — des Biers
— zurück, und daher beträgt ihr Gewicht im nassen Zustande
— 0.66 bis 0.77 A.
Nehmen wir das letztere Gewicht der nassen Hefe als Ma
ximum an, so ist das jedesmalige absolute Gewicht der Würze,
woraus 100 K' Bier erzeugt wurden,
- 100 + 0.9565 A + 0.770 A,
— 100 + 1.7265 A. •
Wäre nun der Alkoholgehalt ~ A — 3.5 pCt., so ergibt
sich das Gewicht der Würze
= 100 + 6.042 = 106.042 U,
d. h. aus 106 U Würze entstehen 100 U klares, trinkbares
Bier von 3.5 pCt. Alkoholgehalt, wobei der ursprüngliche Ex-
tractgehalt der Würze außer Acht fällt. In Gewichtsprocenten
von der Würze beträgt dieser Verlust in dem gegebenen Falle
5.7 pCt.
Für einen jeden durch die Analyse aufgefundenen Alkohol
gehalt des Biers läßt sich daher nach der obigen Formel das
absolute Gewicht der Würze berechnen, ans welchem 100 Ge-
wichtstheile des klaren Biers erzeugt wurden, wobei jedoch auf
Verzettelung beim Zufüllen während der Nachgährung noch
nichts in Anschlag gebracht worden ist.
Bei der Obergährnng in Fässern, wobei sich in den Hefen
wannen das Hefenabseihebier absondert und meistentheils mit
der Qberhefe gemengt und nicht mehr in das Faß zurückgegossen
wird, ist dieser Verlust noch viel größer und beträgt für jedes
Wiener Faß (450 8sJ Würze noch 5 bis 8 A Bier.
Anders stellt sich die Raumv ermind erung, welche die
Würze durch ihre Umwandlung in Bier erleidet. Wie bereits in der
allgemeinen Gährungschemie S. 175 nachgewiesen worden ist,