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Unfälle, welchen das Bier unterworfen ist.
Das Bier ist sowohl bei seiner Erzeugung als während
seiner Aufbewahrung mehren Unfällen unterworfen, wodurch
dasselbe zum Theil verschlechtert, zum Theil vor der Zeit dem
Verderben entgegengeführt wird. Am besten wird diesen Un
fällen vorgebeugt durch ein rationelles Verfahren beim Brauen
und Gähren und durch Anwendung guter Keller zur Auf
bewahrung des Biers, welch' letzterem Umstande bei uns noch
viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Häufig zieht mau
die jährlich sich wiederholende Ausgabe für das Einlegen großer
.Massen von Eis der allerdings größer«, aber nur einmaligen
Ausgabe für die Anlage guter Keller vor.
Die gewöhnlichen Unfälle des Biers sind:
a) Das Trübewerden und Trübebleiben,
b) das Schalwerden und
0) das Sauerwerden des Biers.
Diese Unfälle mit ihren Ursachen und Folgen, dann den
Mitteln, durch welche man ihnen begegnen, oder, wenn sie ein
getreten sind, abhelfen kann, sollen hier einer nähern Betrach
tung unterzogen werden.
Ad a) Haupteigenschaft eines guten Biers ist vollkommene
Klarheit, und die Erreichung dieser muß daher ein Hauptaugen
merk des Brauers sein. Man kann verschiedene Grade der
Klarheit unterscheiden, als z. B. halbklar, klar, feurig- oder
weinklar u. dgl. Meistentheils wird verlangt, daß die Biere
klar oder auch weinklar seien. Die letztere Eigenschaft kommt
vorzüglich den baierischen und böhmischen Lagerbieren, meisten
theils auch den nach böhmischer Art erzeugten Oberhefenbieren
zu. Die belgischen Weißbiere dagegen sind oft nur halbklar,
selbst trübe, und man findet den Genuß eines solchen Biers
nicht anstößig.
Das Bier wird trübe und an der vollkommenen Klärung
gehindert:
1) Durch Fehler oder Versehen, auch Nachlässigkeit im
Brauproceß, wenn die Meische überhitzt, die zuckerbildende Wir
kung des Diastas zu sehr alterirt, wenn die Würze aus dem
Meisch- und Seihebottich trübe abgezogen und in diesem Zu
stande gekocht wird. In allen diesen Fällen bleibt etwas Stär
kekleister oder Dextrin in der Würze und in dem daraus er-
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